Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche teilte seinerseits mit, dass er den Kundinnen und Kunden der konkursiten deutschen FTI entgegenkommt. Er übernimmt freiwillig Zahlungen von Endkundinnen und -kunden an die Schweizer «FTI-Tochter» FTI Touristik AG, obwohl diese (noch) nicht in Konkurs ist. [RELATED]

Der Stiftungsrat des Garantiefonds habe diese Sonderregelung beschlossen, um die Zeit zwischen dem Konkurs der FTI Touristik GmbH in Deutschland am 3. Juni und einem allfälligen Konkurs der FTI Touristik AG in der Schweiz zu überbrücken. Er will damit die Kundinnen und Kunden in «dieser schwierigen, anspruchsvollen und unübersichtlichen Zeit unterstützen».

Garantiefonds kommt für stornierte Pauschalreise-Buchungen auf
Konkret übernimmt der Garantiefonds die vom Endkunden - direkt oder über einen Vermittler - getätigten Zahlungen an die FTI Touristik AG für Pauschalreise-Buchungen, die von FTI nach dem 3. Juni storniert wurden und nicht rechtzeitig vor dem Konkurs erstattet werden konnten. Dasselbe gilt für nicht durchgeführte Pauschalreisen ab dem Konkurs der FTI Touristik GmbH vom 3. Juni.

Ausserdem komme der Garantiefonds für Kosten des Aufenthalts oder der Rückreise auf, die Endkunden direkt vor Ort an der Destination für Pauschalreisen der FTI Touristik AG nach dem Konkurs der FTI Touristik GmbH am 3. Juni bezahlt haben. Diese Garantien gelten für alle Reisebüros und Kunden mit einer durch den Schweizer Reiseverband (SRV) anerkannten Kundengeldabsicherung, sofern die jeweiligen Forderungen berechtigt und nachweisbar sind.

Von der Pleite des drittgrössten europäischen Reisekonzerns FTI sind in der Schweiz rund 10'000 Kunden betroffen. Das schätzte Martin Wittwer, Präsident Schweizer Reise-Verband (SRV), im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

Schweizer Reisebüros helfen betroffenen Kunden
Den betroffenen Kundinnen und Kunden verhelfen nun die Schweizer Reisebüros doch noch zu Sommerferien. Für alle Abreisen nach dem 4. Juli bieten die Reiseagenturen Alternativen an und übernehmen unbürokratisch die Vorkasse.

«Sie sorgen dafür, dass alle Reisewilligen sicher ihre Ferien antreten können», teilte der SRV in einem Schreiben mit. «Alle Reisepakete von FTI bis und mit Abreise am 4. Juli 2024 können kostenlos annulliert werden.» Derzeit hätten die Reiseagenturen alle Hände voll zu tun, um die kurzfristigen FTI-Buchungen zu annullieren und entsprechende Alternativen zu offerieren und zu reservieren.

Jene Kunden, die sich bereits mit FTI an einem Ferienziel befinden würden, müssten damit rechnen, dass gewisse Leistungen ihrer Pauschalreise vor Ort nochmals bezahlt werden müssen, beispielsweise das Hotel, schrieb der SRV weiter. «Wurde die FTI-Reise über eine Schweizer Reiseagentur gebucht, so sollten die Reisenden unbedingt sämtliche Belege aufbewahren und sie nach Rückkehr der Reiseagentur übergeben. Sie wird dafür sorgen, dass der Kunde eine Rückerstattung für sämtliche entstandenen Zusatzkosten erhält.» (keystone-sda)