Mit einer Kreditsicherungsgarantie der Gemeinde will sich die Bahn Geld zu besseren Konditionen beschaffen. Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde gegen die Gültigkeit der Initiative abgewiesen. Wie die Gemeinde am Mittwoch mitteilte, komme diese nun am 12. August vor die Gemeindeversammlung, die über eine Überweisung zur Abstimmung vom 27. September entscheidet.
Der Gemeinderat habe mit den Initianten einen Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet, der die Beteiligung von Kanton und Bezirk zwingend vorsieht. Die Garantie für 2 Millionen Franken, die bis ins Jahr 2053 gelten soll, wird demnach nur möglich, wenn der Bezirk Schwyz ebenfalls eine solche gewährt.
Auch muss der Kanton bestätigen, dass die zusätzliche Eigenmittelbeschaffung durch die Bahn nachgewiesen ist.
Schliesslich müssen Kanton und Bund die Amortisation eines bestehenden Darlehens verlängern.