Die Kantone Graubünden, Basel-Stadt, Luzern, Obwalden und Freiburg haben eine Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen beschlossen. Masken müssen unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Kirchen, auf Bahnhöfen und in Bibliotheken getragen werden.
In Graubünden und Basel-Stadt gilt in Gastronomiebetrieben zudem eine Masken- und Sitzpflicht. An den Tischen sitzend darf die Maske jedoch abgenommen werden. In Luzern und Obwalden gilt das Maskenobligatorium in Restaurants nur für das Personal. In St. Gallen gilt eine Sitzpflicht sowie ein Maskenobligatorium für das Personal.
Im Kanton Graubünden, Luzern und Freiburg gelten die neuen Massnahmen ab Samstag. In Basel-Stadt und Obwalden treten die verschärften Massnahmen ab kommendem Montag in Kraft.
Verschärfung auch an Schulen
An den öffentlichen und privaten Volksschulen gilt im Graubünden für alle eine Maskenpflicht, ausgenommen in Unterrichtsräumen. Sollte allerdings im Unterricht der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Lehrpersonen und Schülern nicht eingehalten werden, müssen Masken aufgesetzt werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen hat die Kantonsregierung Kinder unter 12 Jahren.
In Basel-Stadt galt die Maskentragpflicht bislang nur für die nachobligatorischen Schulen und wird nun auf die Primarschulen und die Schulen der Sekundarstufe I ausgeweitet. In Unterrichtsräumen, in denen sich die Distanzregeln einhalten lassen, könne die Maske aber nach wie vor abgelegt werden. In den Primarschulen gilt die Abstandsregel in den Klassenräumen nach wie vor nicht.
In Luzern bleiben die auf Anfang des Schuljahres verfügten Schutzkonzepte für die Schulen unverändert sowie auch die Vorgaben für die Sporteinrichtungen.
Thurgau und St. Gallen ab 30 Personen
Die Kantone Thurgau und St. Gallen haben eine Maskenpflicht für öffentliche und private Veranstaltungen ab 30 Personen beschlossen, Nidwalden ab 50 Personen. Im Thurgau gilt zudem eine Meldepflicht. Organisatoren müssen ihre Veranstaltungen 14 Tage vorher bei den Behörden anmelden, wie die Thurgauer Regierung mitteilte.
Schutzmasken müssen im Thurgau zudem aufgesetzt werden in Steh- und Tanzbereichen von Bar- und Clubbetrieben. Die Konsumation von Speisen und Getränken sei ausschliesslich in den dafür vorgesehen Sitzbereichen gestattet, schrieb die Regierung.
In Nidwalden muss bei kleineren Anlässen oder in Läden sowie in Gastronomiebetrieben mit stehender Konsumation nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.
Tanzverbot in St. Gallen
In St. Gallen gilt zudem ein Tanzverbot. Es gilt in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen und Bars. Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen oder Tanzschulen bleibt dagegen erlaubt.
Der Kanton Wallis hat derweil seine Coronavirus-Testkapazitäten um neun Zentren erhöht. Es handelt sich um Zentren ohne ärztliche Konsultation für Personen ohne Symptome oder nur mit leichten Symptomen. Dieses Testangebot bestehe zusätzlich zu den bereits in den meisten Arztpraxen und Notaufnahmen der Spitäler durchgeführten Tests, teilten die Walliser Behörden mit. (sda)