Die Corona-Lage lasse es nicht zu, dass die Skigebiete im Kanton Luzern ihren Betrieb weiterführten oder überhaupt erst aufnehmen würden, erklärte der Luzerner Regierungsrat. Die sieben Skigebiete, die um eine Betriebserlaubnis für die nächste Zeit nachgesucht hätten, erhielten deswegen einen abschlägigen Bescheid.
Der Luzerner Regierungsrat bezeichnete die Lage als «sehr angespannt». Die Reproduktionsziffer stieg binnen einer Woche von 1,06 auf 1,23. Im Kanton Schwyz betrug der Wert, der angibt, wie viele Personen eine infizierte Person ansteckt, 1,28 - in Nidwalden 1,16. Damit die Fallzahlen sinken, ist ein R-Wert von unter 1,0 nötig.
Die fünf Kantone begründen die Schliessung der Skigebiete bis mindestens 29. Dezember auch mit der Lage in den Spitälern. Die Kapazitäten seien praktisch ausgeschöpft. Der Verzicht auf den Wintersport solle auch dazu beitragen, Unfälle zu verhindern und die wegen Covid-19 an der Belastungsgrenze arbeitenden Spitäler zu entlasten.
Betroffen von diesen Schliessungen sind im Kanton Luzern etwa Sörenberg und im Kanton Schwyz der Stoos oder der Hoch-Ybrig. Nur über wenige Pistenkilometer verfügt der Kanton Zug, doch auch dort wird der Skibetrieb per 22. Dezember eingestellt. Es sei nicht absehbar, dass sich die epidemiologische Lage verbessere, teilte der Kanton mit.
Im Kanton Obwalden sind unter anderem die Skigebiete von Engelberg und Melchsee-Frutt von der Schliessung betroffen.[RELATED]
Kein Skibetrieb im Kanton Uri vom 22. bis 29. Dezember
Der Kanton Uri hat am Samstag entschieden, den Skigebieten vom 22. bis am 29. Dezember keine Bewilligung für das Betreiben von Skianlagen zu erteilen. Die Gefahr von Unfällen und somit einer noch stärkeren Belastung des Gesundheitswesens solle damit gesenkt werden.
Der Entscheid sei in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen erfolgt, heisst es in einer Mitteilung der Urner Regierung.
Die neun Urner Skigebiete hätten dem kantonalen Sonderstab Covid-19 zwar termingerecht Schutzkonzepte für den Skibetrieb eingereicht. Diese seien geprüft und als bewilligungsfähig beurteilt worden. Gegen eine Bewilligung sprächen jedoch die herrschende epidemiologische Lage und die verfügbaren Spitalkapazitäten.
Nicht geöffnet werden dürfen lediglich Ski- und Sessellifte. Ebenfalls dürfen keine Ski- und Schlittelpisten präpariert werden. Hingegen können Bahnen geöffnet bleiben. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung für Bewegung im Freien weiterhin zur Verfügung stehen.
Die Unfallgefahr sei bei diesen Aktivitäten deutlich geringer als beim Ski- oder Snowboardfahren, schreibt die Urner Regierung. Sie wolle am 28. Dezember die Lage neu beurteilen. (sda)