Dem klaren Bekenntnis für den Langsamverkehr müssen laut VCS jetzt Taten folgen. Er hat am Montag in Bern eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen präsentiert, wie der vom Volk abgesegnete Verfassungsartikel umgesetzt werden soll. Kernforderung ist eine Entflechtung des Verkehrs. Prinzipiell sollen für Velos eigene Wege oder zumindest Fahrstreifen umgesetzt und unterhalten werden.
Dass volle Nutzungspotenzial des Zweirads lässt sich gemäss VCS allerdings nur umsetzen, wenn ein Alltags-Netz und ein Freizeit-Netz realisiert wird. Zudem müsse der rechteste Meter der Fahrbahn dem Velo gehören und beim Überholen müssten Fahrzeuge mit Motoren einen Abstand von mindestens anderthalb Metern einhalten.
Damit diese Velo-Offensive gelingt, forderte der VCS den Bund auf, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Fachorganisationen einen behördenverbindlichen Masterplan zu erarbeiten. Dieser Masterplan müsse alle politischen Ebenen in die Verantwortung nehmen, Synergien nutzen und Ziele und Fristen festlegen zum angepeilten Mindestanteil des Velos am Verkehr.
Den nötigen Schub verleihen soll dem Masterplan eine Anschubfinanzierung, beispielsweise über die Agglomerationsprogramme. Wer vom Bund finanzielle Unterstützung will, soll etwa das Velo im kantonalen oder kommunalen Richtplan verankern müssen. Dem VCS schwebt zudem eine Aufstockung der Abteilung Langsamverkehr im Bundesamt für Strassen (Astra) samt Umbenennung in Abteilung «Fuss- und Veloverkehr» vor.
Bund muss Vorbildrolle übernehmen
Zudem muss der Bund laut VCS eine Vorbildrolle bei der Um- und Neugestaltung von Velo gerechten Knoten bei Autobahnanschlüssen übernehmen. Dazu gehörten durchgehend befahrbare Unter- oder Überführungen auf Veloschnellrouten und -Hauptverbindungen bei Nationalstrassen und Bahngeleisen. VCS-Präsident Ruedi Blumer sagte an der Medienkonferenz gemäss Mitteilung, es brauche in der Schweiz ein Basis-Netz für den Alltagsverkehr, das die Hauptorte verbinde. Dieses müsse vom Bund definiert werden. An den Kantonen sei es dann, darauf basierend ein Ergänzungsnetz Veloverkehr zu definieren.
Blumer hatte an vorderster Front für den direkten Gegenentwurf zur Veloinitiative gekämpft, der vom Stimmvolk am 23. September 2018 mit einem Ja-Anteil von 73,6 Prozent gutgeheissen wurde. Die Initianten hatten ihr Begehren zugunsten des Gegenvorschlags des Parlaments zurückgezogen. Die Initiative hätte den Bund verpflichtet, Velowege finanziell zu fördern.
Der Artikel, der schliesslich vom Stimmvolk angenommen wurde, erlaubt dem Bund, Fördermassnahmen zu unterstützen, schafft aber keine neuen Subventionen. Konkret kann der Bund künftig Kantone und Gemeinden unterstützen und koordinieren. Das Parlament erhielt den Auftrag, ein Velogesetz zu formulieren, das Fahrradwege mit Fuss- und Wanderwegen gleichstellt. Der Verband Pro Velo Schweiz, der den Bundesbeschluss vor Jahren ins Rollen gebracht hatte, erwartete noch am Abstimmungssonntag viel: In zehn Jahren sollen alle Kantone über entsprechende Richt- oder Sachpläne verfügen. (sda)