(Keystone-SDA) Die Zentralschweizer Kleinseilbahnen sind vom Bund in die Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz eingetragen worden. Diese umfasst neu 228 bedeutende Formen des Kulturerbes, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) mitteilte.
Mit der Ratifikation des Unesco-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2008 hatte sich die Schweiz verpflichtet, ein Inventar des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz zu erarbeiten, zu führen und periodisch zu aktualisieren. Diese wurde nun um 29 neue Einträge ergänzt, wie das BAK mitteilte.
So gehören die Kleinseilbahnen in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern neu zum immateriellen Kulturerbe. Bereits früher in die Liste aufgenommen worden waren aus der Zentralschweiz etwa die Älplerchilbi, der Betruf, die Laientheater, die Volksmusik und die Fasnacht, der Auffahrtsumritt in Beromünster in Luzern, die Gansabhauet in Sursee, die Erinnerungskultur zu Niklaus von Flüe im Kanton Obwalden, das Chlefele im Kanton Schwyz, das Urner Woldmanndli oder das Flössen auf dem Ägerisee ZG.
Kulturvermächtnis
Zentralschweizer Kleinseilbahnen neu Kulturerbe
Das Bundesamt für Kultur nimmt Zentralschweizer Kleinseilbahnen und die Teffli-Rally in Ennetmoos auf die Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz auf. Diese umfasst neu 228 bedeutende Formen des Kulturerbes.
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