Aus dem «Taxigesetz» soll ein «Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen» werden, fordert eine Mehrheit des Kantonsrates. Denn der Taximarkt sei in den vergangenen Jahren aufgemischt worden. Diesen Veränderungen gelte es Rechnung zu tragen, sagte Benedikt Gschwind (SP, Zürich).
Das Gesetz soll deshalb nicht nur für Personenwagen gelten, welche als Taxis gekennzeichnet sind. Es soll auch den berufsmässigen Personentransport mit Limousinen und die Vermittlung von Fahraufträgen umfassen – also Dienstleistungen, wie sie etwa der Fahrdienst Uber mit seinen Angeboten «X» und «Black» kennt. Den im ersten Paragrafen des Taxigesetzes geregelten Geltungsbereich weitete der Kantonsrat in erster Lesung mit 102 zu 65 Stimmen entsprechend aus. Dafür sprachen sich SVP, SP, AL, EVP und EDU aus. Dagegen wandten sich FDP, CVP, GLP, Grüne und BDP.
Minderheit kritisiert «Uber-Regulierung»
Es gelte, eine Überregulierung oder eine «Uber-Regulierung» – zu verhindern, sagte Alex Gantner (FDP, Maur). Im Zeitalter der Innovationen dürften die Hürden nicht hochgefahren werden. Ansonsten würden einfach die bisherigen Anbieter geschützt. Von einem «willkürlichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit» sprach Judith Bellaiche (GLP, Kilchberg). Die Ausweitung des Taxigesetzes ziele darauf ab, neue Geschäftsmodelle zu unterbinden. Zudem würden Zürcher Unternehmer benachteiligt, kritisierte Ruth Ackermann (CVP, Zürich): «Thurgauer Limousinen-Anbieter dürfen weiterhin ohne Plakette Fahrgäste in Zürich herumkutschieren.»
Davor warnte auch Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP): Es würden Arbeitsplätze aus dem Kanton Zürich abwandern. Zudem sei der berufsmässige Personentransport bereits auf Bundesebene geregelt. Und schliesslich seien die betroffenen Stakeholder nicht angehört worden. Ein Rückweisungsantrag der FDP - vor der Regulierung einer neuen Branche zunächst eine Vernehmlassung durchzuführen – scheiterte aber mit 125 zu 45 Stimmen.
Mehrheit will «gleich lange Spiesse»
Die Mehrheit des Kantonsrates forderte hingegen, dass für vergleichbare Dienstleistungen auch gleich lange Spiesse bestehen sollten. Es könne nicht sein, dass der Transport mit einem Taxi dem Gesetz unterstellt sei, die Beförderung mit einer Limousine nicht, sagte Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon). Denn: «Der Service ist derselbe.» Es käme ja auch niemand auf die Idee, das Lebensmittelgesetz nur auf gutbürgerliche Restaurants anzuwenden, nicht aber auf Imbissstände und Take-Aways.
Zudem erhoffen sich die Befürworter auch Verbesserungen beim Arbeitsschutz, indem Arbeits- und Ruhezeiten für alle gelten und besser kontrolliert werden könnten. Die Ausweitung der Taxigesetzes auf Limousinen hatte die Mehrheit der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) angeregt. Sie verlangt unter anderem, dass Limousinen mit einer Plakette gekennzeichnet werden, dass die Anbieter einer Meldepflicht unterstehen und die Fahrer gegenüber den Behörden Auskunft über ihre Fahrten erteilen müssen.
Kantonalisierung des Taxiwesens
Das Taxiwesen soll gemäss Antrag der WAK zudem kantonalisiert werden: Für praktisch den gesamten Vollzug des Gesetzes wäre demnach der Kanton zuständig. Er müsste unter anderem ein Taxiregister führen sowie die Taxiausweise erteilen. Regierungsrätin Walker Späh kritisierte dieses Ansinnen vehement und sprach von einer «unnötigen Aufblähung» und einer «Überregulierung, Bürokratisierung und Zentralisierung». Vier bis sechs Vollzeitstellen müssten geschaffen werden, ohne dass ein Mehrwert entstünde.
Die Kantonalisierung des Taxiwesens dürfte aber im Kantonsrat in der Detailberatung eine klare Mehrheit finden: Der Wechsel von einer Vielzahl von kommunalen Verordnungen zu einem einzigen Gesetz wurde in der zweistündigen Eintretensdebatte kaum kritisiert. Die Detailberatung über die noch nicht behandelten Paragrafen 2 bis 22 erfolgt an der Kantonsratssitzung vom 3. Dezember. (sda)