Für die Beherbergungs- und Tourismusbranche war die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes das wichtigste Geschäft in der Sondersession des Nationalrates von letzter Woche. In dieser Teilrevision sollten gemäss Vorschlag des Bundesrates die ausländischen Reisebüros von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Dies wurde vor einigen Jahren in verschiedenen Motionen gefordert und vom Parlament angenommen.
Der Bundesrat hat dies umgesetzt, doch der Nationalrat entschied sich wieder dagegen. Dadurch erhält der Bund zwar die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf die inländischen Leistungen dieser ausländischen Reisebüros. Andererseits wird die Schweizer Tourismuswirtschaft rund 60 Millionen Franken weniger umsetzen.
Zu grosser Aufwand
«Für die kleinen und mittleren ausländischen Reisebüros ist die Bürokratie einer Schweizer Mehrwertsteuer zu gross, denn der erreichte Umsatz geht durch die Bezahlung der Mehrwertsteuer und den bürokratischen Aufwand wieder verloren», schreibt HotellerieSuisse in einem Communiqué rückblickend zur Sondersession 2022. Letztendlich würden die Angebote dieser Unternehmen nicht mehr für die Schweiz, sondern in Konkurrenzdestinationen organisiert.
«Eine Erleichterung und die zusätzliche Nachfrage nach touristischen Leistungen wären für die noch immer von Corona gebeutelte Branche Gold wert gewesen», so HotellerieSuisse.
Als nächstes wird sich der Ständerat mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes befassen. HotellerieSuisse hofft, dass die Chambre de Reflexion sich gut überlegt, ob man die ausländischen Reisebüros wieder mit der Mehrwertsteuer belasten will oder stattdessen der Schweizer Tourismusbranche einen sinnvollen Anreiz geben möchte. (htr/nde)