Der Nachtragskredit wurde mit 93 gegen 33 Stimmen angenommen. Um von der ausserordentlichen Hilfe profitieren zu können, müssen die Traubenproduzenten eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen und versichern, dass sie 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 einen Ertragsverlust von mindestens 30 Prozent erlitten haben.
Die Linke kritisierte diese «simple» eidesstattliche Erklärung als unanständig und ungerecht im Vergleich zu dem, was von Unternehmern während der Pandemie verlangt worden sei. Ihr Antrag, diese Erklärung durch eine Verlustbescheinigung zu ersetzen, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Angenommen wurde hingegen ein Änderungsantrag der Linken, der die Kontrollen verstärkt. Ausserdem sollen die Beihilfen im Falle eines Verstosses zurückbezahlt werden müssen.
Die Walliser Staatskanzlei erinnerte in einer Mitteilung vom Freitag daran, dass die Weinernte 2021 mit nur 22,7 Millionen Kilogramm eingekellerten Trauben die magerste seit 1966 war. Die Menge lag 40 Prozent unter dem Ergebnis des Jahres 2020 und 50 Prozent unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Grund war nach Einschätzung des Staatsrates eine Verkettung von nicht vorhersehbaren und aussergewöhnlichen Klimaereignissen. (sda/npa)