Im vergangenen Jahr musste auf die Tradition weitgehend verzichtet werden. Sofern die aktuellen gesetzlichen Vorgaben auch Ende Jahr gelten, könne das Silvesterchlausen wieder stattfinden, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Montag. Dem Regierungsrat sei es wichtig, das Silvesterchlausen mit möglichst wenig Einschränkungen zu ermöglichen, unter Einhaltung der gültigen Covid-19-Regeln.
Im Freien gebe es zurzeit fast keine Einschränkungen. Das Publikum müsse die notwendigen Abstände einhalten und, falls dies nicht möglich ist, eine Maske tragen. In den Innenbereichen wie Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten hingegen gelte strikte Zertifikatspflicht – sowohl für Gäste als auch für die Silvesterchläuse.
Damit das Brauchtum des Silvesterchlausens allen Chläusen offensteht, bietet der Kanton in Urnäsch auch zusätzliche Testmöglichkeiten für die Chlausenschuppel an.
Der Brauch des Silvesterchlausens in Ausserrhoden ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Unzählige Gäste besuchen jeweils den Neuen (31. Dezember) und den Alten Silvester (13. Januar). Zahlreiche Schuppel (kleine Gruppen) sind jeweils mit Schellen, Rollen und kunstvoll verzierten Kopfbedeckungen unterwegs. (sda/npa)