Seit dem 25. Januar können in Appenzell Ausserrhoden Gesuche für die Anerkennung als Härtefälle nach dem Covid-19-Gesetz eingereicht werden. Die Hälfte stammte bisher aus der Gastrobranche. Weitere Anträge trafen ein aus der Eventbranche, dem Detailhandel und der Reisebranche.
Die Anträge werden durch ein Expertenteam beurteilt, in dem Bankfachleute, Treuhandexperten und Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung dabei sind. Bisher konnte rund ein Drittel der eingereichten Anträge bearbeitet werden. Davon hätten rund 85 Prozent die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, heisst es in der Mitteilung der Kantonskanzlei vom Donnerstag. (sda/npa)