Die Urversammlungen der drei Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch der Aletsch Arena hielten im November 2022 am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Vier Privatpersonen haben erneut beim Bundesgericht Beschwerden deponiert. Diese wurden nun abgewiesen. Für fünf von sechs Gemeinden in der Aletsch Arena ist ein harmonisiertes Kurtaxenreglement bestätigt. [RELATED]
Ein Einspruch gegen die Gemeinde Fiesch wurde jedoch vom Bundesgericht angenommen. Ein Teil des Kurtaxenreglements musste gestrichen werden. Die von den Gemeinden angewandte Methode mit der Umfrage vom Herbst 2022 bei den Zweitwohnungsbesitzer der Aletsch Arena der HESSO Wallis wird geschützt und bestätigt.
Die Analyse hat bestätigt, dass die Belegungsgrade in allen drei Gemeinden und in allen Sektoren (Tal und Plateau) höher ist als im ursprünglichen Reglement. Nachdem die Gemeinden bei der oben erwähnten Ermittlung festgestellt haben, dass die Auslastung der Ferienwohnungen nicht niedriger war als in der Kurtaxenreglementversion vom 2020, haben sie den Belegungsgrad bei der Überarbeitung des Reglements vom Dezember 2022 beibehalten und nicht nach oben korrigiert.
Bundesgericht bemängelt das Verhältnis des Belegungsgrades der Gemeinde Fiesch zwischen Tal und Berg
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Analyse war, dass die Belegungsrate der selbstbenutzten Ferienwohnungen im Tal höher ist als im ursprünglichen Reglement angegeben – insbesondere in Fiesch. Diese Differenz in der Gemeinde Fiesch beurteilt das Bundesgericht als nicht akzeptabel.
Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch Arena AG beurteilt das Urteil des Bundesgerichts positiv und sagt: «Grundsätzlich sind wir mit dem Urteil zufrieden. Zwei der drei betroffenen Gemeinden sind rechtlich abgesichert, die Methode und das Ergebnis der Ermittlung der Auslastung der Wohnungen in unserer Region wurden bestätigt.
Die politischen Vertreter der Gemeinde Fiesch werden laut eigenen Angaben in den nächsten Wochen zusammen mit der Aletsch Arena AG, der RW Oberwallis AG, dem Rechtsanwalt Dr. Aron Pfammatter und den Vertretern der Ferienwohnungen an der Revision der gestrichenen Artikel arbeiten und der Gemeindeversammlung von Fiesch Ende November eine angepasste Version vorschlagen. (mm)