Der Bundesrat prüft, wie Unternehmen, die wegen der Covid-Pandemie in Not geraten, auch 2022 mit Härtefallhilfen unterstützt werden können. Nach einer ersten Diskussion hat er am Freitag das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) mit der Ausarbeitung einer Härtefallverordnung 2022 beauftragt. Auf eine generelle Entschädigung von Umsatzeinbussen soll wie bis anhin verzichtet werden.
Übergangsregelung verabschiedet
Als Sofortmassnahme hat der Bundesrat die bestehende Härtefallverordnung angepasst, um den Übergang vom alten zum neuen System sicherzustellen. Gemäss geltendem Recht beteiligt sich der Bund nur an kantonalen Härtefallmassnahmen, wenn sie bis am 31. Dezember 2021 vom Kanton zugesichert und ausbezahlt werden.
Mit dieser Verordnungsanpassung können die Unternehmen ihre Gesuche noch bis Ende März 2022 einreichen und die Kantone können die Härtefälle beim Bund bis Ende August 2022 abrechnen. Die Härtefallgesuche zur bestehenden Härtefallverordnung müssen sich aber auf das Jahr 2020 und/oder 2021 beziehen.
Diese soll auch die Unterstützung der Schaustellerbranche beinhalten, die das Parlament neu beschlossen hat.
Damit keine Lücke entsteht, hat die Landesregierung zudem die geltende Verordnung angepasst. Damit kann sich der Bund auch nach dem Jahresende an Härtefallhilfen der Kantone beteiligen – sofern sich die entsprechenden Gesuche auf das Jahr 2020 oder 2021 beziehen. (Erläuterungen zur COVID-19-Härtefallverordnung)
Erwerbsersatz wird verlängert[DOSSIER]
Der Bundesrat hat am Freitag zudem die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Das Parlament hatte ihm mit der Verabschiedung der Änderungen im Covid-19-Gesetz grünes Licht dafür gegeben.
Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung.
Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerbsersatz bleiben unverändert. Die vom Bundesrat bereits vorgesehenen, ausserordentlichen Mittel von 490 Millionen Franken werden nachträglich um 1,69 Milliarden Franken aufgestockt. (htr/sda/npa)