Die Sonderbewilligung gilt bis 30. April, wie die Regierung am Dienstag mitteilte. Mit dieser Massnahme nehme sie ein Anliegen der Branche auf, die aufgrund der coronabedingten Einschränkungen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen habe.
Mit Heizstrahlern können Gastrobetriebe in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ihre Aussenbereiche länger bewirtschaften. Weiterhin nicht zulässig ist der Einsatz von konventionellen Heizpilzen, es sei denn, dass diese mit erneuerbaren Energien betrieben werden. (sda)