Unter die Lupe genommen werden vorab gezielt jene Betriebe, die bei früheren Kontrollen negativ aufgefallen waren. Diese «risikobasierten» Kontrollen zeigen Wirkung. Inzwischen genügen 92 Prozent der 2657 Verpflegungsbetriebe – neben Restaurants, Kantinen oder Spitälern zählen dazu auch Bäckereien oder Metzgereien – den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Acht Prozent sind dagegen ungenügend.
 
Ein hohes Gesundheitsrisiko sieht das Lebensmittelinspektorat allerdings nur gerade bei einem Prozent der Betriebe.

Für Zwang zur Deklaration
Um den stabilen Anteil an Verpflegungsbetrieben mit ungenügender Hygiene senken zu können, plädiert Anne Lévy, die Leiterin des Bereichs Gesundheitsschutz im Basler Gesundheitsdepartement, für die landesweite Einführung des «aktiven Öffentlichkeitsprinzips»: Alle Verpflegungsbetriebe sollen verpflichtet werden, die Resultate der Inspektionen klar sichtbar zu zeigen.
 
In andern Ländern habe diese Massnahme zu deutlich besserer Hygiene, weniger Beanstandungen und mehr Konsumentenvertrauen geführt, sagte Lévy. In der Schweiz unterliegen die Behörden indes der Schweigepflicht. Sie dürfen die Ergebnisse ihrer Kontrollen in den Restaurants nicht öffentlich zugänglich machen.

Auch das Basler Kantonslabor spricht sich deshalb für die Einführung eines «aktiven Öffentlichkeitsprinzips» aus.

Bund prüft Inspektionsresultate nur auf Nachfrage
Allerdings wird eine Praxisänderung derzeit mit dem neuen Gesetz für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände auf nationaler Ebene beraten. Nach Kritik in der Vernehmlassung ist der Bundesrat aber vom aktiven zum passiven Öffentlichkeitsprinzip umgeschwenkt. Mit diesem müssten Betriebe Inspektionsresultate nur auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
 
Das neue Gesetz liegt derzeit bei der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit. Falls das aktive Öffentlichkeitsprinzip nicht eingeführt wird, steht für den Stadtkanton auch eine freiwillige Deklaration zur Diskussion, wie sie etwa Zug kennt. Allerdings würde Basel-Stadt eine landesweit geltende Regelung vorziehen.

Unnötiger «Hygiene-Pranger»
Der Basler Wirteverband lehnt einen Zwangsaushang der Resultate von Lebensmittelinspektionen in Restaurants ab. Ein «Hygiene-Pranger» sei unnötig und unverhältnismässig, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte (siehe «Basler Wirteverband gegen Deklarations-Zwang»). (npa/sda)