Die Verfassungsbeschwerde habe zum Ziel, die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der verfügten Betriebsschliessungen zu klären und auch für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen, teilte der Wirteverband am Dienstag mit. Die Verfassungsbeschwerde fusst auf den Prinzipien der Verhältnismässigkeit, der rechtsgleichen Behandlung und des Willkürverbots.
Als unverhältnismässig taxiert der Wirteverband, dass ein existenzbedrohender Schaden für das Gastgewerbe in Kauf genommen werde, obwohl nachgewiesene Covid-19-Ansteckungen in Restaurants und Bars sehr gering seien. Diese sei erst recht seit der Einführung der strengeren Schutzmassnahmen wie der vorverlegten Sperrstunde oder der Sitzpflicht der Fall.[RELATED]
Gäste weichen in Nachbarkantone aus
Als rechtsungleiche Behandlung erachtet der Verband, dass keine Differenzierung zwischen den Standorten sowie den Bewirtungszeiten vorgenommen worden sei. Gäste würden in andere Kantone ausweichen, womit diese Betriebe im Wettbewerb bevorzugt würden. Ausserdem könnten sich zehn Personen im Privatbereich von Cateringbetrieben bewirten lassen.
Einen Verstoss des Willkürverbots sieht der Wirteverband schliesslich in der Tatsache, dass die Dauer der Massnahme an eine Zeitspanne und nicht an ihren Erfolg gekoppelt sei. Sollten die Fallzahlen frühzeitig nachhaltig sinken, sollten die Betriebe nicht länger geschlossen bleiben, schreibt der Verband. (sda)