Der Gestaltungsplan enthält widerrechtliche Bestimmungen, die aufgehoben und neu formuliert werden sollten. Ausserdem ist der Gestaltungsplan nach Auffassung des Regierungsrats teilweise nicht mit dem Richtplan vereinbart.
Der Uto Kulm auf dem Uetliberg ist im Bundesinventar für schützenswerte Landschaften eingetragen. Nach Ansicht des Regierungsrats beeinträchtigt der Gestaltungsplan diese Schutzziele massiv und er verstösst gegen den Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet.
Namentlich erwähnt der Regierungsrat den «Baubereich Süd» mit den verglasten Restaurantbereichen und dem Fluchtsteg, sowie die Helikopterflüge.
Ausserdem verstosse der Gestaltungsplan gegen das Waldgesetz, denn der Waldabstand werde nicht eingehalten. Ferner stelle er keine ausreichende Grundlage für geplante Massnahmen dar und sei teilweise zu wenig bestimmt formuliert, bemängelt der Regierungsrat.
Die Umweltverbände Pro Natura Zürich, WWF Zürich und ZVS/BirdLife Zürich hatten kritisiert, der Gestaltungsplan komme dem Hotelier Giusep Fry allzu weit entgegen und nehme zu wenig Rücksicht auf Natur und Landschaft.
Richtplanänderung «sinnvoll und notwendig»
Einige der Rekurrenten hatten auch die Änderung des Richtplans angefochten. Diesen Rekurs wies der Regierungsrat jedoch ab. Die Richtplanänderung sei sinnvoll und notwendig. Die Entwicklung der letzten Jahre und die zunehmenden Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern des Gebiets machten eine umfassende Regelung unumgänglich, heisst es in der Mitteilung.
Der Entscheid des Regierungsrats kann vor dem Verwaltungsgericht und hernach beim Bundesgericht angefochten werden.(av/sda)