Wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte, müssen erstens Bar- und Clubbetreiber dem Kantonsarztamt den Namen und die Adresse ihres Betriebs sowie ihre vollständigen persönlichen Kontaktangaben melden. Zusätzlich müssen sie höchstens drei zusätzliche Kontaktpersonen definieren, die das Kantonsarztamt bei Bedarf ebenfalls kontaktieren könnte.
Die für die Betriebe verantwortlichen Personen sorgen dafür, dass immer eine der Kontaktpersonen jeweils zwischen 7 Uhr und 22 Uhr erreichbar ist. Schliesslich müssen die Lokalbetreiber sicherstellen, dass dem Kantonsarztamt auf Anfrage eine elektronische Gästeliste innerhalb von höchstens zwei Stunden übermittelt wird.
Zweitens müssen die Lokalbetreiber dafür sorgen, dass sie ihre Gäste mit Namen, Vornamen und Wohnort sowie mit Handy-Nummer und E-Mail-Adresse registrieren. Sie haben auch die Angaben der Gäste anhand eines amtlichen Ausweises zu überprüfen und deren Handy-Nummer zu verifizieren. Die Kontaktdaten sind in einer nach Tagen geführten elektronischen Gästeliste aufzubewahren.
Bei Widerhandlung Busse oder Schliessung
Die neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass beim Auftreten eines Infektionsfalls ein wirksames Contact Tracing gewährleistet ist. Diese effektive Rückverfolgbarkeit von Kontakten Infizierter sei in Club- und Barbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen besonders wichtig, schreibt der Berner Regierungsrat.
Die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sei dort wegen der geschlossenen Räume, der hohen Gästezahlen, der freien Zirkulation der Gäste sowie wegen des engen Kontakts beim Tanzen und der Nähe bei Gesprächen eine grosse Herausforderung. Die neuen Regeln gelten ab (dem heutigen) Freitag.
Am 1. Juli hatte die Kantonsregierung angekündigt, dass sie eine Registrierpflicht für Berner Clubs, Discos und Bars einführen werde. Nun hat die Regierung die Verordnung verabschiedet, welche die Details enthält.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann gebüsst werden. Am 1. Juli schrieb die Kantonsregierung, Betriebe, die sich nicht an die Registrierungspflicht hielten, müssten mit einer Schliessung rechnen.[RELATED]
Buck-Geschäftsführer nicht überrascht
Max Reichen, der Geschäftsführer des Vereins Pro Nachtleben Bern (Buck), sagte am Freitag auf Anfrage, er sei nicht überrascht von der Verordnung. Auch der Kanton Zürich habe ähnliche Regeln eingeführt.
In der Tat beschloss die dortige Kantonsregierung Anfang Juli eine Ausweispflicht und dass Bar- und Clubbesucher ihre Handynummer registrieren lassen müssen. Die Zürcher Regierung reagierte damit auf zwei sogenannte Superspreader-Events, also auf Anlässe, an denen eine infizierte Person zahlreiche andere ansteckte. Danach zeigte sich, dass falsche Kontaktangaben auf der Besucherliste figurierten.
Reichen rechnet nicht damit, dass sich Vereinsmitglieder – zahlreiche Bar- und Clubbetreiber – gegen die Verordnung des Kantons auflehnen werden. Die Umsetzung der Pflichten werde etwa für Diskotheken einfach.
Schwieriger werde es etwa für Bars unter freiem Himmel. Dort werde sich etwa die Frage stellen, wie weit die Sorgfaltspflicht für diese Betreiber gehe, also ob sie beispielsweise ihr Areal mit Gittern absperren müssten.
Die neuen Regeln zielten beispielsweise auf Personen, welche zwar infiziert seien, aber nichts davon bemerkten und am Wochenende in den Ausgang zögen. Das sagte der Mediensprecher der bernischen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, Gundekar Giebel. Es sei dringend nötig, dass man solche Personen erfassen könne. (sda)