Der entsprechende Gerichtsentscheid ging am Dienstag beim Discounter ein, bestätigte Denner-Sprecherin Paloma Martino einen Bericht von Blick-online.
Den Ausschlag für den Gerichtsbeschluss zu Gunsten des Discounters Denner gab ein Kurzgutachten, welches das Handelsgericht auf Weisung des Bundesgerichts in Auftrag gab. Es komme zum Schluss, dass die Denner-Kapsel die Markenrechte nicht verletze, sagte Martino. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr.
In der Hauptklage wirft Nespresso Denner vor, Markenrechte zu verletzen, weil der Discounter eigene Kaffeekapseln vertreibt, die mit Nespresso- Kaffeemaschinen kompatibel sind. (npa/sda)