Die Länder sollen in eigener Verantwortung vorgehen – vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Das geht aus dem Beschlusspapier hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sein.
Die Länder sollen laut Beschlusspapier in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen entscheiden. Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios - sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios.
Ferner zählen dazu «kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter». Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.
Kneipen und Restaurants waren in Deutschland Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Auch Hotels und Pensionen durften Übernachtungsangebote nicht für touristische Zwecke zur Verfügung stellen.
In Deutschland gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Covid-19-Fall-Zahlen der einzelnen Bundesländern, der Süden wurde von der Pandemie heftiger erwischt als der Norden.
Nach Angaben des staatlichen Robert Koch-Instituts vom Mittwoch lagen Bayern mit 332 Infektionen pro 100 000 Einwohner und Baden-Württemberg mit 294 an der Spitze. Am unteren Ende der Skale liegen Sachsen-Anhalt mit 72 und Mecklenburg-Vorpommern mit 44 Fällen pro 100 000 Einwohner. (sda/dpa)