Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) verlangt vom Unternehmen Just Eat sich als Anbieterin postalischer Dienstleistungen zu registrieren. Dieses will den Entscheid weiterziehen.
Eat.ch betreibe einen Kurierdienst im eigenen Namen und sei daher laut Postgesetz meldepflichtig, begründete die Postcom in einer Medienmitteilung vom Montag ihren Entscheid. Der Inhalt der Pakete sei dabei rechtlich nicht entscheidend.
Die Postcom hat daher nach eigenen Angaben am 7. Oktober eine Feststellungsverfügung erlassen. Diese hält fest, dass sich die Essenslieferantin bis 1. November registrieren müsse.
Im umkämpften Markt der Kurier- und Essenslieferdienste führe die Nichtregistrierung eines Unternehmens zu Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter, schrieb die Postkommission in ihrem Communiqué weiter.
Die Postcom kontrolliert als Aufsichtsbehörde, dass registrierte Unternehmen im Postmarkt bei den Arbeitsbedingungen für ihre Angestellten gewisse Mindeststandards einhalten. So muss der Bruttolohn gemäss der entsprechenden Verordnung mindestens 18.27 Franken pro Stunde betragen, die Arbeitszeit pro Woche darf sich höchstens auf 44 Stunden belaufen.
Eat.ch wird den Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten, wie Mediensprecherin Séverine Götz auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Das Unternehmen fungiere primär als Plattform zwischen Restaurants und Konsumenten, wobei die Restaurants selbst das Essen auslieferten.
In jenen Städten, in denen eat.ch Kuriere einsetzt, werden diese laut Götz auch für die Leerzeit bezahlt und erhalten überall mehr als den höchsten, kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde.
Gewerkschaften erfreut
Die Gewerkschaft Syndicom begrüsste den Entscheid der Postcom. Man erwarte, dass eat.ch nun zügig Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufnehme, schrieb sie in einem Communiqué. Mit dem GAV Velokuriere und urbane Kurierdienstleistungen bestehe bereits eine Vereinbarung für die Branche.
Auch für die Gewerkschaft Unia stehen nun die GAV-Verhandlungen im Vordergrund. Man gehe davon aus, dass der Tätigkeitsbereich von eat.ch bereits durch den allgemeingültigen GAV für das Gastgewerbe abgedeckt sei, sagte Mediensprecher Philipp Zimmermann auf Anfrage von Keystone-SDA. (sda/npa)