Die Stadt St. Gallen habe entschieden, dass für den Zeitraum der Schliessungen wegen der Corona-Pandemie verschiedene städtische Gebühren erlassen würden, teilte die Direktion Soziales und Sicherheit am Mittwoch mit. Damit wolle man Läden wie auch Gastro-Betriebe und Taxi-Unternehmen in der schwierigen Zeit unterstützen.
Für Läden geht es beispielsweise um die Gebühren für Kundenstopper auf öffentlichem Grund für die Zeit vom 18. Januar bis Ende Februar 2021. Bei den Gastro-Betrieben sind es Patentgebühren oder Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Raumes, die üblicherweise ab dem Monat März anfallen. Dort müsse abgewartet werden, wie lange die Schliessung noch dauere, heisst es in der Mitteilung.
Der Gebührenerlass für Taxi-Unternehmen wird ebenfalls vom Öffnungszeitpunkt der Gastro-Betriebe abhängig gemacht. Für den entsprechenden Zeitraum sollen die Standplatzgebühren der A-Taxis, erlassen werden. Aktuell würden keine dieser Gebühren in Rechnung gestellt. (sda/npa)