Der Luzerner Stadtrat hat sich am Freitag angesichts der andauernden prekären Coronavirus-Lage dazu entschlossen, das 2020 wegen der Pandemie geschaffene erleichterte Bewilligungsverfahren für Gastronomie-Aussenflächen zu verlängern.
Restaurants, Cafés und Bars können in der Stadt Luzern seit Frühling 2020 im stark vereinfachten Verfahren Aussen- und Boulevardflächen nutzen. Zudem wurde ihnen die Nutzungsgebühr um 50 Prozent erlassen. Diese Erleichterungen wurden auch für das laufende Jahr 2021 gewährt.[DOSSIER]
Ursprünglich wollte der Stadtrat auf 2022 wieder zum normalen Bewilligungsverfahren zurückkehren, sieht nun aber wegen der weiterhin angespannten Coronalage davon ab, wie er mitteilte.
Er sei bereit für eine erneute Verlängerung der Flächenerweiterungen in vereinfachten, pragmatischen Verfahren, erklärte der Stadtrat. Die Erleichterungen würden bis zum Ende der nächsten Sommersaison gelten. Allerdings würden ab dem 1. Januar 2022 wieder die reglementskonformen Nutzungsgebühren verrechnet. (sda/npa)