Die Auszahlung der Gelder dauere «viel zu lange», heisst es in dem am Freitag veröffentlichten offenen Brief. Die Entschädigung sei zudem mit 10 Prozent des Umsatzausfalls für behördlich geschlossene Betriebe kleiner als in anderen Kantonen. Die Luzerner Regierung unternehme sehr wenig, um die Situation der Gastrobetriebe zu verbessern.
Der Regierungsrat führt aus, dass bisher 683 Härtefall-Gesuche von behördlich geschlossenen Restaurants eingegangen seien. Davon habe man 75 Prozent abschliessend beurteilt und über 37 Millionen Franken gesprochen.
Er weist darauf hin, dass behördlich geschlossene Betriebe erst seit dem 20. Januar 2021 Entschädigungen beantragen könnten. Entsprechend hätten auch erst ab diesem Datum Gesuche gestellt werden können. Er hält fest, dass die Gastronomie als erstes von einer vereinfachten Lösung habe profitieren können.
Die monierten Entschädigung von 10 Prozent verteidigt die Regierung. Abgegolten würden die Fixkosten während der behördlichen Schliessung. Hier gehe man von 25 Prozent des Jahresumsatzes der Vergleichsjahre aus und von einer Schliessungsdauer von fünf Monaten, womit man auf die 10 Prozent komme. (sda/npa)