Der Basler Wirtschafts- und Sozialdirektor Christoph Brutschin (SP) sagte, dass die Regierung bereits in der Endphase der Umsetzung der Forderung aus der Motion sei. Die Überweisung komme demnach dem Prinzip Wasser in den Rhein zu tragen gleich.
Die beiden Verfasser der Motion, zwei dem Grossen Rat zugehörige Vertreter des Mieter- und des Hauseigentümerverbands, zogen ihren Vorstoss aber nicht zurück. Der Grosse Rat überwies die Motion schliesslich einstimmig. [RELATED]
Die Motion nimmt ein Hilfspaket auf, das vier Sozialpartner im Geschäftsmietbereich geschnürt haben. Namentlich handelt es sich um den Wirteverband, den Mieterverband, den Hauseigentümerverband sowie den Verband Immobilienwirtschaft SVIT.
Kleine Geschäfte, die wegen der Corona-Pandemie in finanzieller Not geraten sind, sollen gemäss dieses Modells nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel soll der Kanton übernehmen, während die Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichten. (sda)