Die St. Galler Regierung und die Innerrhoder Standeskommission halten «spürbare Lockerungen» ab dem 22. März für wichtig, wie sie am Montag mitteilten. Restaurants sollen – mit eingeschränkter Platzzahl und mit Schutzkonzepten – auch in Innenräumen wieder Gäste bewirten dürfen. «Die Öffnung der Aussenbereiche bringt für die Betriebe zu wenig», heisst es.
Für Gottesdienste wünschen die beiden Kantone einen Wechsel von der starren 50-Personen-Regel zu einer platzabhängigen Belegung mit genügenden Abständen. Damit sollen in grösseren Kirchen an Ostern mehr Personen an Gottesdiensten teilnehmen können. Allenfalls soll die Beschränkung auf 150 Personen gelockert werden.
Planungssicherheit für Festivals
Dringend nötig sei ein verbindlicher Entscheid des Bundesrats zu den Sommerfestivals und anderen grösseren Veranstaltungen im Freien, schreibt die St. Galler Regierung. Der März sei für viele Veranstalter die letzte Möglichkeit, ihre Festivals für 2021 noch anzupassen oder abzusagen.
Planungssicherheit fordert die St. Galler Regierung auch für weitere Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen in Innenräumen und im Freien. Weiter brauche es spätestens nach den Frühlingsferien eine Perspektive für Sportveranstaltungen, in Anlehnung an die Regeln für kulturelle Anlässe.
Delegationen der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau hatten sich am Sonntag zu den Vorschlägen des Bundesrats ausgetauscht. Sie begrüssen die Öffnungsschritte, diese gehen ihnen aber zum Teil nicht weit genug. (sda/npa)