Wie die Kantonsverwaltung am Freitag bekanntgab, will der Staatsrat damit eine bessere Rückverfolgbarkeit der Coronavirus-Fälle erreichen. Die Kantonsregierung begrenzt zudem die Teilnehmerzahl an nicht politischen und nicht kommerziellen Anlässen auf 300.
Ausnahmen können bei den Oberämtern beantragt werden. Religiöse Feiern – insbesondere Beerdigungen – müssen mit einem besonderen Schutzkonzept durchgeführt werden.
Zwischen dem 22. Juni und dem 16. Juli zählte der Kanton Freiburg 91 Coronavirus-Fälle, vor allem im Greyerz- und im Glanebezirk. Es sei also weiterhin Vorsicht geboten, heisst es im Communiqué weiter. Die Freiburger Kantonsregierung empfiehlt «mit Nachdruck», in Läden eine Maske zu tragen, sobald sich mehr als zehn Personen darin aufhalten. (sda)