Damit werde eine effiziente, sachgerechte und dienstleistungsorientierte Ausgestaltung der Wirtefachprüfung gewährleistet, teilte die Regierung am Dienstag mit. Wer in Basel-Stadt somit künftig Wirtin oder Wirt werden möchte, muss keine Vorbereitungskurse mehr besuchen.
Neu für den Fähigkeitsausweis sind nur noch Kenntnisse nötig, die für das Gastrowesen relevant sind. Es handelt sich dabei um den Arbeitnehmer- und den Konsumentenschutz. Wie im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt am Dienstag zudem zu erfahren war, führt neu nicht mehr der Wirteverband Basel-Stadt die Wirtefachprüfung durch, sondern der Kanton.
Basler Regierung wollte Wirtepatent ganz abschaffen
Der Grosse Rat hatte das «Wirtepatent light» im September 2019 gutgeheissen. Die Basler Regierung hatte sich eigentlich für die Abschaffung des Wirtepatents ausgesprochen, der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission ging dies aber zu weit. Sie schlug als Kompromiss das «Wirtepatent light» vor.
Dieses beinhaltet unter anderem die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Wirte im Kanton Basel-Stadt und der Anwesenheitspflicht der Wirte im Lokal. Das revidierte Reglement soll voraussichtlich am Samstag im Kantonsblatt publiziert werden. Es wird fünf Tage nach Publikation in Kraft treten. (sda)