Wie die Europäische Kommission anfangs Woche mitteilt, wollen die französische, die schwedische und die italienische Wettbewerbsbehörden im Rahmen kartellrechtlicher Untersuchungen im Online-Hotelbuchungssektor Markttests einleiten.
Die drei nationalen Wettbewerbsbehörden befürchten, dass sogenannte «Paritätsklauseln» in Verträgen zwischen dem Online-Reisebüro Booking.com und Hotels wettbewerbswidrige Auswirkungen haben und damit gegen die Kartellvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten verstossen könnten. Insbesondere haben sie Bedenken, dass dies den Wettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Reisebüros beschränken und neue Buchungsplattformen am Eintritt in den Markt hindern könnte.
Um diese Vorbehalte auszuräumen, hat sich die Online-Buchungsplattform Booking.com bereit erklärt, auf die Parität zu den Preisen, die die Hotels anderen Online-Reisebüros anbieten, zu verzichten. Dies würde den Hotelbetrieben ermöglichen, verschiedenen Online-Reisebüros auch verschiedene Zimmerpreise anzubieten.
Allerdings müssten die Betriebe dem Buchungsportal weiter Zimmer zu Preisen zur Verfügung stellen, die mindestens ebenso günstig sind wie die Preise, die sie über die hoteleigenen Online- und Offline-Buchungskanäle anbieten. Diese Verpflichtungszusagen sollen im gesamten EWR gelten, lässt Booking.com verlauten.
Damit gibt die Buchungsplattform aufgrund der massiven Wettbewerbsuntersuchungen ein wenig nach. Die Preishoheit für die Hotels bedeutet die Verlautbarung jedoch bei weitem noch nicht.
Wie die europäische Kommission weiter mitteilt, wollen die drei Nationen ihre Untersuchungen in Bezug auf die Paritätsklauseln auch bei anderen Online-Reisebüros fortsetzen. (htr/npa)