Am vergangenen Sonntag ist mit der «Platform-to-Business» (P2B) eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die von Hotels und Restaurants in der Schweiz und europaweit sehr begrüsst wird. Sie stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für Unternehmen des Gastgewerbes in ihren Geschäftsbeziehungen mit Internet-Giganten dar.
Die positiven Entwicklungen im Verhältnis zu den OTAs wurden unter anderem dank dem Verhandlungsgeschick von Hotrec, dem europäischen Dachverband für Restaurant und Hotels, möglich. Der europäische Verband hat aktiv am gesetzlichen Prozess mitgewirkt.
Hotels und Restaurants können von der so genannten «P2B-Verordnung» einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten, schreibt Hotrec in einer Mitteilung. Die neue Verordnung bringe mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von gewerblichen Nutzern.
Auch die Schweizer Hoteliers begrüssen die neue Gesetzgebung. «Die Verordnung ist ein Schritt in Richtung eines faireren Wettbewerbs im Online-Vertrieb», so HotellerieSuisse. Als Hotrec-Mitglied bringt sich auch der nationale Dachverband immer wieder ein, wenn europaweite Lösungenansätze gefragt sind.
Die neue Verordnung bringt mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von beispielsweise Hotels und Restaurants mit den Online-Vermittlern bei Aspekten wie:[RELATED]
- Ein gründlicheres Verständnis von Ranking- und Suchergebnissen für die gewerblichen Nutzer sowie die Einschränkung der Möglichkeiten für Plattformen, Änderungen nach eigenem Gutdünken vorzunehmen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
- Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
- Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein.
«Das europäische Gastgewerbe erachtet die ‹P2B-Verordnung› als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben. Sie wird die Beziehungen zwischen Plattformen und Hoteliers, die bisher ungerecht und unausgewogen waren, verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und nachhaltigen Wettbewerbs im Online-Vertrieb markiert», so Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von Hotrec und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Bei der Umsetzung sind die OTAs gefragt
Bei der Umsetzung der Verordnung liegt nun der Ball bei den Online-Buchungsplattformen. Der Branchenverband HotellerieSuisse fordert seine Mitglieder auf, sich aktiv bei den OTAs zu erkundigen, wo die relevanten Informationen nachzulesen sind. Hoteliers und Hotelièren sollen sich von den Portalen aufzeigen lassen wie die spezifischen Punkte konkret umgesetzt werden.
Wie HotellerieSuisse schreibt, geht Booking.com mit gutem Beispiel voran und stellt bereits nützliche Informationen zur Verfügung:
- Wie reiche ich eine Beschwerde bei Booking ein?
- Beschwerde einreichen
- Wie funktioniert der Mediationsprozess bei Booking?
P2B-Verordnung: Die wichtigsten Punkte für die Beherbergungsbranche