«Die vorübergehende Schliessung des Lokals war die einzige Massnahme, um ein Risiko der Ausbreitung der Epidemie zu vermeiden», schreibt das Walliser Kantonsgericht in seinem Urteil vom 29. Juli. Das Urteil, worüber das Regionalfernsehen Kanal 9 diese Woche berichtet hat, liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Das Kantonsgericht hält darin fest, die Gastwirte hätten wiederholt sowohl gegenüber den Behörden bei Kontrollen im Restaurant als auch gegenüber den Medien erklärt, dass sie sich weigerten, der Verpflichtung zur Kontrolle des Zertifikats und der Identität ihrer Kunden nachzukommen.
Laut dem Urteil stützte sich die Kantonsregierung auf die Kenntnisse, die den Bundesbehörden zum Zeitpunkt der Umsetzung der Massnahme zur Verfügung standen. Und insbesondere auf das Epidemiengesetz und die Covid-19-Verordnung.
Das Kantonsgericht stellt auch fest, dass die Massnahme zeitlich begrenzt war und «je nach Entwicklung der Gesundheitssituation» überprüft wurde. Die Schliessung des Restaurants für zwei Wochen «beruhte auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage und entsprach einem überwiegenden öffentlichen Interesse, wobei der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt wurde», heisst es weiter.
Auf Anfrage von Kanal 9 zeigte sich Staatsrat Frédéric Favre (FDP) «sehr zufrieden» mit der Entscheidung des Kantonsgerichts. «In Fällen, in denen der Dialog nicht ausreicht, muss man hart bleiben; das Gericht hat uns Recht gegeben», sagte der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport.
Betreiber erhalten keine Entschädigung
Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen. Die drei Betreiber - ein Ehepaar und ihr Sohn - waren am 31. Oktober 2021 verhaftet worden. Sie hatten sich geweigert, in ihrem Restaurant die von den Behörden zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführten Gesundheitsmassnahmen einzuhalten, insbesondere die Kontrolle der Covid-Pässe.
Das Lokal war zwei Tage zuvor auf Beschluss des Staatsrats geschlossen worden, doch obwohl die Polizei vor dem Lokal Betonblöcke aufgestellt hatte, hatten die Betreiber weiterhin Kunden bedient. Eine der festgenommenen Personen reichte daraufhin gegen den Entscheid des Kantons Beschwerde ein.
Sie verlangte insbesondere die Zahlung einer vollen Entschädigung für die vorübergehende Enteignung in Höhe von 225'000 Franken. Am Ende lehnte das Kantonsgericht die Beschwerde ab und legte ihr «reduzierte Kosten von 1500 Franken» auf. (sda/ua)