Die österreichische Bundesregierung plant eine Meldepflicht für Airbnb und andere Online-Plattformen sowie eine Registrierungspflicht für Vermieter und will damit für Steuergerechtigkeit sorgen. «Österreich nimmt sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermassen in die Pflicht», wie das Tourismusministerium am Sonntag mitteilte.
Zum einen soll die geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen, bereits 2020 umgesetzt werden. Weiters werde die Regierung eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über Online-Plattformen einführen. Diese soll über die neue zentrale Plattform abgewickelt werden.
Mittlerweile übernachten pro Jahr rund 770'000 Gäste aus 187 Ländern über Airbnb in Österreich. Dadurch gebe es vor allem in touristischen Regionen eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, die ihre Steuern zahlen und Vermietungen über Plattformen, über die oftmals keine Steuern und Abgaben abgeliefert werden.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) werde in den kommenden Wochen Gespräche mit allen Bundesländern aufnehmen, um eine möglichst einfache und österreichweit einheitliche Lösung zu erarbeiten. Ziel sei es, dass ab 1.1.2020 nur noch Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen vermietet werden, für die auch ordnungsgemäss Abgaben und Steuern entrichtet werden.
Mit einer landesweiten einheitliche Registrierungspflicht für Vermieter sollen verschiedene Regelungen in den österreichischen Bundesländern vermieden werden. «Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismus-Branche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen», betont Köstinger.
Die Hotellerie freut sich über die Ankündigung der Regierung. «Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen», so die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler. Eine unbürokratische bundesweite Registrierungspflicht solle nun rasch mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesdienststellen akkordiert werden, damit sowohl die Autorisierungs- und Registrierungspflicht für die privaten Beherberger als auch die Auskunfts- und Informationspflicht von Airbnb & Co. rechtlich verankert und tatsächlich kontrolliert werden könne.
Es gehe um die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen bei Steuern, Abgaben, Sozialversicherung sowie bei Auflagen. Die rechtliche Grauzone habe, vor allem in den Ballungszentren, auch zur Verknappung von Wohnraum beigetragen und zahlreiche miet- und wohnrechtliche Probleme verursacht. «Wir begrüssen diese Massnahme und werden die Tourismusministerin bei der Einführung einer praxistauglichen Lösung unterstützen», so Kraus-Winkler abschliessend. (APA)