Der Ständerat nahm die Vorlage am Dienstag mit 30 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich mit einer Weiterführung einverstanden.

Damit gilt für die Hotellerie weiterhin ein Sondersatz bei der Mehrwertsteuer (MWST) von 3,8 Prozent. Der Normalsatz beträgt 8 Prozent, der reduzierte Satz für lebensnotwendige Güter 2,5 Prozent.

Bereits 1996 war die Sonderregelung für die Hotellerie wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Seither wurde sie viermal verlängert – letztmals bis Ende 2013.

Eine weitere Verlängerung soll sicherstellen, dass die Hotellerie bis zur geplanten Revision des Mehrwertsteuergesetzes dem reduzierten Satz unterliegt.

Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Sondersatz fördert Export
hotelleriesuisse, Gastrosuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Parahotellerie Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete begrüssen diesen Entscheid in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag ausdrücklich.

Im Sinne der Kontinuität stelle die Weiterführung des Sondersatzes bis 2017 ein zentrales Anliegen der Branche dar. Mit dem Entscheid stelle der Ständerat sicher, dass bis zum Inkrafttreten einer allfälligen Mehrwertsteuer-Reform die Beherbergung zum Sondersatz besteuert wird.

Der Beschluss der kleinen Kammer signalisiere ausserdem, dass der Mehrwertsteuer-Sondersatz ein wichtiges Mittel zur Exportförderung von Tourismusleistungen auf der Angebotsseite darstellt, schreiben die Branchenverbände weiter.

Als viertgrösste Exportbranche der Schweiz könne der Tourismus im Vergleich zu anderen Branchen nicht von seinem Exportcharakter profitieren, da die erbrachte Leistung im Inland produziert und konsumiert wird. Immerhin entfallen rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweizer Beherbergung auf ausländische Gäste.

Unterstützung für Wettbewerbsfähigkeit der Branche
Für die Branchenverbände gilt der Sondersatz als wirksames Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren und dadurch den Aufschwung im Tourismus zu unterstützen. Die angespannte Wirtschaftslage in wichtigen Quellmärkten und insbesondere das hohe Kostenniveau belasten den Schweizer Tourismus nach wie vor.

Die reduzierte Mehrwertsteuer stelle derzeit die einzige Möglichkeit dar, um eine Entlastung auf der Kostenseite zu bewirken. 24 der 27 EU-Staaten sehen ebenfalls einen speziellen Satz für die Beherbergung vor, halten die Verbände fest. Mit seinem Entscheid sorge der Ständerat für gleich lange Spiesse und trage damit massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Branche bei. (npa/sda)