Das Verfassungsgericht hält in seinem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass bei der Vorbereitung auf die kommunale Abstimmung vom 10. Februar über die Renovation des Kongresszentrums grobe Fehler passiert seien. 1397 stimmberechtigte Ausländer hatten wegen eines Computerfehlers ihre Abstimmungsunterlagen nicht erhalten.
In der Waadt sind Ausländer auf Gemeindeebene stimmberechtigt. Die Panne verunmöglichte den ausländischen Stimmberechtigten eine briefliche Abstimmung. Nach der Entdeckung des Fehlers rief die Gemeinde Montreux ausländische Bürger auf, ihren Stimmzettel persönlich in die Urne zu werfen. Nach Angaben der Behörden machten nur 146 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Das Verfassungsgericht teilt die Auffassung der Waadtländer Kantonsregierung, dass die «Unregelmässigkeiten» den Urnengang massgeblich beeinflusst hat. Dies ist umso wahrscheinlicher, als das Abstimmungsresultat mit einer Differenz von lediglich 94 Stimmen äusserst knapp ausfiel.
Die unerwartete Ablehnung des Umbauprojekts hatte die Stadt, die Tourismusbranche und insbesondere die Verantwortlichen des Montreux Jazz Festivals in einen Schockzustand versetzt. Nach dem Willen der Stadtregierung hätte sich Montreux mit 27 Millionen Franken an den Renovationskosten von 87 Millionen Franken beteiligen sollen. Die Grünen waren gegen das Vorhaben.
Das vor 45 Jahren erbaute Kongresszentrum, in dem zahlreiche Konzerte des Montreux Jazz Festivals stattfinden, erfüllt die heutigen Brandschutzvorschriften nicht mehr. Die Umbauarbeiten hätten eigentlich nach der Ausgabe 2020 des Festivals beginnen sollen. (sda)