Wie viel Schweizerisches in einem Produkt sein muss, damit «Schweiz» darauf stehen darf, war von Beginn weg umstritten. Zwar war es die Idee des Parlaments, die Marke «Schweiz» zu stärken. Doch dann hörten die Volks- auf die Interessensvertreter. Der Nationalrat lockerte die Regeln für Lebensmittel, der Ständerat senkte die Anforderungen für industrielle Produkte.
Nun ist der Nationalrat bei den Lebensmitteln zu den Vorschlägen des Bundesrates zurückgekehrt. Lebensmittel sollen künftig nur dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gelten Ausnahmen.
Unterscheidung zu kompliziert
Der Nationalrat stimmte dieser Lösung am Montag mit 107 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Ursprünglich hatte er eine Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln einführen wollen. Für stark verarbeitete Lebensmittel sollten tiefere Hürden gelten, was im Sinne der verarbeitenden Lebensmittelindustrie gewesen wäre.
Nun liess sich die Mehrheit davon überzeugen, dass dies zu kompliziert wäre.Auf den ersten Blick sei die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln zwar sinnvoll, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Doch es gebe kein sinnvolles Kriterium für die Unterscheidung.
Schädlich für Schokolade
Alle in Erwägung gezogenen Kriterien würden laut Sommaruga zu absurden Konsequenzen führen. Würde man sich nach den Zolltarifen richten, wäre etwa Käse ein schwach verarbeitetes Lebensmittel, während Brot als stark verarbeitet gälte.
Die Mehrheit überzeugte dies. Bei Lebensmitteln sei der Rohstoff das Entscheidende, nicht die Herstellung, lautete der Tenor.
Die Verfechter der Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln brachten vergeblich Beispiele vor. Schokolade sei nicht wegen des Kakaos typisch schweizerisch, sondern wegen der Herstellung in der Schweiz, sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE).
Würden die Hürden zu hoch gesetzt, schade dies traditionellen Schweizer Produkten. Der Rat entschied sich aber für die höheren Hürden. Bei Milchprodukten will er gar vorschreiben, dass die Milch zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen muss.
60-Prozent-Regel für Industrieprodukte
Noch nicht einig sind sich die Räte, wann industrielle Produkte als «swiss made» verkauft werden dürfen. Hier hat der Nationalrat an seiner – strengeren – Lösung festgehalten. Industrielle Produkte sollen demnach als schweizerisch angepriesen werden dürfen, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Der Ständerat möchte die Hürde tiefer setzen, nämlich bei 50 Prozent. Auch im Nationalrat gab es dafür Stimmen. Die Mehrheit befand aber, eine 50-Prozent-Regel wäre eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Praxis.
Verwässerung statt Stärkung
Sommaruga warnte den Rat davor, die Hürden zu tief zu setzen. Zwar entspräche die 50-Prozent-Regel der heutigen Praxis. Aber die Berechnungsbasis sei nun eine andere. Neu könnten viel mehr Kosten den Herstellungskosten angerechnet werden, etwa die Kosten für Forschung und Entwicklung.
Würden die Räte sich für die 50-Prozent-Regel entscheiden, wäre dies deshalb nicht eine Stärkung der Marke Schweiz, sondern eine Verwässerung, sagte Sommaruga. Sie erinnerte daran, dass die Gesetzesrevision von Seiten der SVP und der SP gefordert worden war, um den Missbrauch der Marke Schweiz einzudämmen. Produkte mit Schweizerkreuz sind auf dem Markt bis zu 20 Prozent mehr wert.
Die Swissness-Frage gibt vor allem in der Uhrenindustrie zu reden. Swatch machte sich für die 60-Prozent-Regel stark, weshalb die Gegner von einer «Lex Hayek» sprachen. Die Befürworter strengerer Regeln gaben zu bedenken, dass niemand gezwungen sei, Produkte mit dem Label «Schweiz» zu bewerben. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. (npa/sda)