Der Aktionsplan werde bereits bestehende und gegebenenfalls neue, freiwillige Massnahmen sowie flankierende Massnahmen des Bundes beinhalten, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss.
Ein spezielles Budget ist nicht vorgesehen: Der Aktionsplan soll mit den bestehenden Ressourcen umgesetzt werden. Voraussichtlich 2024 will der Bundesrat evaluieren, ob die Massnahmen ausreichen oder ob Anpassungen notwendig sind.
Isabelle Chevalley erinnert in ihrem Vorstoss daran, dass sich die Schweiz mit der Agenda 2030 verpflichtet habe, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 50 Prozent zu verringern. Es fehlten aber Bemühungen, um dieses Ziel zu erreichen, hält sie fest. Ein Aktionsplan würde die Möglichkeit bieten, die verschiedenen Initiativen zu koordinieren und in Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor neue Initiativen in die Wege zu leiten. (sda)