Einreisende sollen die notwendigen Informationen und Unterlagen einfach online hochladen können, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Profitieren davon dürften vor allem Touristinnen und Touristen sowie die Kantone. Die Konsultation zu diesem Vorschlag dauert bis nächsten Dienstag.
Bisher war geplant, dass jeder Kanton eine Kontaktstelle festlegen sollte, an die sich Einreisende wenden können. Diese Stelle sollte die Unterlagen prüfen und die Schweizer Zertifikate ausstellen. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagene nationale Anmeldestelle soll den ganzen Prozess vereinfachen und die Kantone entlasten.
Gratistests nur noch für einmal geimpfte Personen
Kostenlose Corona-Tests für alle soll es ab dem 11. Oktober nicht mehr geben. Gratis testen lassen sollen sich bis Ende November nur noch Personen, die auf die zweite Impfdosis warten. Diesen Vorschlag hat der Bundesrat am Freitag in die Konsultation geschickt. In einer Woche will der Bundesrat definitiv entscheiden, wer die Testkosten von asymptomatischen Personen für ein Covid-Zertifikat künftig übernehmen soll. Konkret will der Bundesrat in den nächsten zwei Monaten Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests von Personen finanzieren, die eine erste Impfung erhalten haben, jedoch noch kein Zertifikat haben.
Übergangslösung bis zum 24. Oktober
Geplant ist der Start der nationalen Plattform ab dem 11. Oktober. Damit alle Einreisenden genügend Zeit haben, ein Schweizer Zertifikat zu erhalten, soll die Übergangszeit um zwei weitere Wochen bis zum 24. Oktober verlängert werden.
Bis dahin können Einreisende bei einem Restaurantbesuch oder Ähnlichem einen ausländischen Impfnachweis vorzeigen, zum Beispiel den Impfausweis der WHO, das bekannte gelbe Impfbüchlein.
Voraussetzung für das Schweizer Covid-Zertifikat für Einreisende ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist.Die EMA hat bisher die Impfstoffe von Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Weitere sind in Prüfung, darunter der russische Impfstoff Sputnik V.
Im Ausland mit einem nur auf der WHO-Liste geführten Impfstoff geimpfte Personen können nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Dazu müssen sie persönlich bei der Kontaktstelle ihres Wohnsitzkantons vorbeigehen.
Neue Einreisebeschränkungen
Weiter hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) per kommendem Montag neue Einreisebeschränkungen gegenüber Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien eingeführt. Aufgehoben werden gleichzeitig die Beschränkungen gegenüber Uruguay.[RELATED]
Die Risikoliste sei aufgrund der epidemiologischen Lage und in Übereinstimmung mit den übrigen Schengen-Staaten aktualisiert worden, hiess es. Die Einreise aus Risikostaaten ist für Ausländerinnen und Ausländer untersagt, die ohne Nachweis einer anerkannten Impfung für einen Kurzaufenthalt in die Schweiz einreisen wollen. (sda/npa)