Die 54. Generalversammlung der Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) fand vergangene Woche in Zürich statt. Aufgrund der COVID-19 Situation wurde die Versammlung auch in diesem Jahr unter Ausschluss der Genossenschafterinnen und Genossenschafter durchgeführt. Sie stimmten schriftlich ab.
Die GV wurde in Anwesenheit von Thomas Bieger, Präsident, Alois Vinzens, Vize-Präsident, Peter Gloor, Direktor und Protokollführer, abgehalten. Christof Helbling, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter, hat die Interessen der Genossenschafterinnen und Genossenschafter vertreten. Franco Straub war als leitender Revisor der BDO AG präsent.
Unterstützende Massnahmen zu den Bundeshilfen
Die SGH, die im Auftrag des Bundes die Beherbergungswirtschaft durch nachrangige Kredite fördert, war im letzten Jahr stark gefordert. Als eines der Förderinstrumente des Bundes verfolgt sie das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Beherbergungswirtschaft zu erhalten und zu verbessern.
Dieser Auftrag ist mittel- bis langfristig ausgerichtet und auf die Mitfinanzierung von Investitionen fokussiert. Für die kurzfristige Bewältigung der aktuellen Krise und die Sicherung der Liquidität hat der Bund, zusammen mit den Kantonen, verschiedene Instrumente wie Kurzarbeitsmodelle, Covid-19-Darlehen und die Härtefallhilfen eingesetzt. Die SGH hat sich ihrerseits auf ihre Darlehenskunden fokussiert und sowohl 2020 als auch 2021 Massnahmen wie vereinfachte Amortisationssistierungen angeboten.
Im Bereich der Beratung und des Wissenstransfers unterstützt die Gesellschaft die Hoteliers mit Einschätzungen und Empfehlungen. Die Folgen der Corona-Krise werden die Bewertung vieler Hotelbetriebe künftig beeinflussen, schreibt die SGH in ihrem Geschäftsbericht.
Bedarf an Wertberichtigungen hat massiv zugenommen
Die SGH vergibt im Auftrag des Bundes gemäss Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft nachrangige Kredite. Der Bedarf an Wertberichtigungen habe deshalb in der aktuellen Krise massiv zugenommen und im Jahresergebnis 2020 der SGH Spuren hinterlassen.
Als Folge der Risikoeinschätzung des Darlehensportfolios wurden in Absprache mit der Revisionsstelle und im Einvernehmen mit dem Departement Wirtschaft Bildung Forschung WBF, vertreten durch das SECO, ausserordentliche Wertberichtigungen von über 61,3 Millionen Franken gebildet, die zu einem negativen Eigenkapital 15,8 Millionen Franken führten, heisst es weiter.
Die SGH, eines der drei Instrumente des Bundes für die Tourismusförderung, ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft und setzt seit 1967 den Förderauftrag des Bundes für eine nachhaltige und konkurrenzfähige Hotellerie in den Tourismusregionen um.
Die Fortführung der SGH als öffentlich-rechtliche Genossenschaft wie auch die Aufrechterhaltung deren gesetzlichen Förderauftrages sei dadurch aber nicht eingeschränkt und könne somit vollumfänglich fortgesetzt werden.
Operativ verzeichnet die SGH ein gutes Geschäftsjahr. Dies zeige sich sowohl in den Tätigkeiten im Finanzierungs- wie auch im Beratungsbereich. Beide konnten wesentliche Beiträge zur Umsetzung des Förderauftrages leisten, was exemplarisch an den im Geschäftsbericht 2020 präsentierten Projekten dargestellt werden könne.
Des Weiteren wurde den Anträgen der Verwaltung Folge geleistet, heisst es weiter. Die Jahresrechnung 2020 und der Verlustvortrag auf die neue Rechnung sei genehmigt und der Verwaltung die Décharge erteilt worden. Die BDO AG in Zürich wurde zudem für ein weiteres Jahr als Revisionsstelle gewählt.
Die 55. Generalversammlung findet am 23. Juni 2022, 10:15 Uhr, in Zürich statt. (htr)