In den Kernpunkten beantrage sie, der Fassung des Bundesrates zu folgen, teilte die Ständeratskommission am Dienstag mit. Dies im Interesse möglichst gut umsetzbarer und damit wirksamer Gesetzesbestimmungen.
Wie der Bundesrat möchte die Kommission, dass ein verarbeitetes Naturprodukt wie etwa Schinken oder Fruchtsaft als Schweizer Produkt beworben werden kann, wenn mindestens 80 Prozent der verarbeiteten Rohstoffe aus der Schweiz, stammen und das Produkt in der Schweiz seine wesentlichen Eigenschaften erhalten hat.
Neue Unterscheidungen
Der Nationalrat hatte eine Regelung speziell für Lebensmittel beschlossen und zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterschieden. Für stark verarbeitete Produkte würde ein Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 60 Prozent gelten, für schwach verarbeitete ein Anteil von 80 Prozent. Die Abgrenzung zwischen «stark» und «schwach» müsste der Bundesrat auf Basis der Zolltarife vornehmen.
Dies würde dazu führen, dass ein Erdbeerjoghurt als schwach verarbeitet gälte, während ein Rhabarberjoghurt wegen der gekochten Früchte als stark verarbeitetes Produkt behandelt würde. Fruchtsaft wiederum wäre ein stark verarbeitetes Produkt. Justizministerin Simonetta Sommaruga äusserte im Nationalrat Bedenken bezüglich der Unterscheidung. Die Ständeratskommission plädiert nun dafür, diese fallen zu lassen.
Ratsdebatte verschoben
Weniger Differenzen zeichnen sich bei den industriellen Produkten ab. Hier ist die Kommission dem Nationalrat und dem Bundesrat gefolgt. Ein Produkt soll demnach als Schweizer Fabrikat bezeichnet werden dürfen, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Weil die Ständeratskommission die so genannte Swissness-Vorlage noch nicht zu Ende beraten hat, kann sich die kleine Kammer frühestens in der Herbstsession damit befassen. Geplant war die Swissness-Debatte für die dritte Woche der Sommersession.
Sonderregeln eingebaut
Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich lange mit der Vorlage befasst. Sowohl die verarbeitende Lebensmittelindustrie als auch die Landwirtschaft formulierten Wünsche, etliche wurden berücksichtigt.
Der Nationalrat brachte dann weitere Änderungen an. So schuf er auf Antrag von Toni Brunner (SVP/SG) eine Sonderregelung für Milch: Schwach verarbeitete Lebensmittel aus Milch müssten demnach 100 Prozent Schweizer Milch enthalten, damit sie als «Schweizer Produkt» bezeichnet werden dürften. (npa/sda)
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Definition «Swissness» weiterhin umstritten
Die Frage, wie viel Schweizerisches in einem Produkt sein muss, damit «Schweiz» darauf stehen darf, bleibt umstritten. Der Nationalrat hatte die Vorschläge des Bundesrates stark abgeändert. Die Rechtskommission des Ständerates ist damit nicht einverstanden.