Der Bundesrat hatte der Einigung mit Deutschland zur Beilegung des jahrelangen Fluglärmstreits bereits am vergangenen Mittwoch zugestimmt. Gleichzeitig ermächtigte er Verkehrsministerin Doris Leuthard, das Abkommen zu unterzeichnen.
Dieser Schritt ist für September geplant, wie Leuthards Departement vergangene Woche mitteilte. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, braucht es danach noch die Ratifizierung durch die eidgenössischen Räte und den deutschen Bundestag. Vor gut zehn Jahren war ein erster Staatsvertrag am Widerstand des Schweizer Parlaments gescheitert.
Kompromissbereitschaft ausgereizt
Leuthard und ihr deutscher Amtskollege Peter Ramsauer hatten die Einigung beider Länder auf eine neue Regelung Anfang Juli bekanntgegeben. Die Bundesrätin hatte sich bei dieser Gelegenheit «mittel zufrieden» mit dem Verhandlungsresultat gezeigt. Es handle sich um einen fairen Vertrag. Beide Seiten seien an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen.
Der Kompromiss bringt der Schweizer Seite vor allem in den Abendstunden mehr Fluglärm. Die Anflüge auf den Flughafen Zürich müssen drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden, nämlich schon ab 18 Uhr.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher als heute über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um
6.30 Uhr.
Diese Zeiten gelten spätestens ab 2020. Als Vorabmassnahme sollen ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung die Flüge bereits eine Stunde früher als bisher über Schweizer Gebiet geleitet werden, also schon ab 20 Uhr. Dies wird heute bereits am Wochenende so gehandhabt.
Damit die Kapazität beibehalten werden kann, muss der Flughafen Zürich nun bis 2020 sein Pistensystem umbauen. Im Kanton Zürich kommt es deshalb voraussichtlich zu einer Volksabstimmung. Offen ist auch, wie die Lasten innerhalb der Schweiz künftig verteilt werden sollen.
Beirat tagt am kommenden Mittwoch
Um dafür eine Lösung zu finden, wurde ein Beirat aus Vertretern der betroffenen Kantone sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss und der Flugsicherung Skyguide gebildet. Am kommenden Mittwoch wird sich das Gremium zu einer Sitzung treffen.
Als mögliche Option ist im Staatsvertrag der gekröpfte Nordanflug enthalten, gegen den sich vor allem der Kanton Aargau wehrt. Dabei fliegen die Flugzeuge entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise einschwenken.
Mit dem neuen Staatsvertrag sollen die deutschen Regionen im Schwarzwald und am Bodensee entlastet werden. Nach dem gescheiterten ersten Staatsvertrag hatte Deutschland 2003 einseitig eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche die Zahl der An- und Abflüge über Süddeutschland stark beschränkte und das Nachtflugverbot verlängerte. In der Folge nahmen die Flugbewegungen über dicht besiedeltem Schweizer Gebiet stark zu. (npa/sda)
fluglärmstreit
Deutsche Regierung billigt Fluglärm-Vertrag
Der Fluglärm-Vertrag kann unterzeichnet werden. Eine Woche nach der Zustimmung des Bundesrats hat am Mittwoch auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag mit der Schweiz gebilligt. Was jetzt gefunden werden muss, ist eine Lösung für die Lärmverteilung innerhalb der Schweiz.