Mit diesem wird die Bundesregierung ermächtigt, per Verordnung den Zugang zur Kurzarbeit zu erleichtern und die Kosten für Unternehmen zu senken. Die Verordnung mit den konkreten Regeln soll von der Bundesregierung am kommenden Mittwoch oder in der Woche darauf beschlossen werden.
Der Bundesrat (Länderkammer) soll dem Gesetz noch im Laufe des Tages zustimmen, so dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es noch am Freitag unterschreiben kann. In der dann geplanten Verordnung soll geregelt werden, dass Betriebe Kurzarbeit bereits beantragen können, wenn zehn Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zum Kurzarbeitergeld vom ersten Tag an auch die Sozialabgaben, die Arbeitgeber auch bei Kurzarbeit weiter abführen müssen.
Die Bundesregierung erhofft sich davon, dass Unternehmen Beschäftigte trotz Produktionsausfällen nicht entlassen. «Wir sind in aussergewöhnlichen Zeiten», sagte Finanzminister Olaf Scholz im Bundestag. Unternehmen werden mit der Erleichterung von Kurzarbeit auch geholfen, in der Corona-Krise liquide zu bleiben. Deutschland habe schon in der globalen Finanzkrise 2008/09 gute Erfahrungen mit dem Instrument gemacht: «Alles das hat schon mal funktioniert.» (sda/reu)