Einen Antrag für das Zweisatz-Modell lehnte die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen ab, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Damit stellt sie sich die Nationalratskommission gegen einen Parlamentsentscheid.
Das Parlament hatte die ursprünglichen Pläne des Bundesrates für einen Einheitssteuersatz abgelehnt und den Bundesrat beauftragt, ein Zwei-Satz-Modell vorzulegen, das die meisten heute geltenden Ausnahmen beibehält.
Der Normalsatz beträgt heute 8 Prozent. Für die Beherbergungsleistungen in der Hotellerie gilt ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Bücher, Zeitungen, Medikamente, Sport- und Kulturveranstaltungen werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.
Nach dem Willen des Parlaments sollen im Zwei-Satz-Modell künftig die Hotellerie und das Gastgewerbe vom tieferen Steuersatz profitieren. Eine Erhöhung der Steuer sei ausserdem zu vermeiden, verlangte das Parlament. Aus Sicht des Bundesrates ist es aber unumgänglich, die Steuerausfälle zu kompensieren, die mit der Neuerung verbunden wären.
Dem Parlament schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor. Die eine Variante sieht nur für Nahrungsmittel sowie das Gast- und Hotelgewerbe den reduzierten Steuersatz vor. Der Satz würde von 2,5 auf 2,8 Prozent angehoben.
Bei der anderen Variante würde der tiefere Satz für alle bisher zum reduzierten Satz steuerbaren Leistungen sowie für das Gastgewerbe und die Hotellerie gelten. Der Satz würde aber auf 3,8 Prozent erhöht. Beide Varianten würden für die meisten Haushalte eine Mehrbelastung bedeuten. (npa/sda)