Die Regierung beriet sich in der vergangenen Herbstsession vom 9. - 27. Septmeber über mehrere für den Tourismus relevante Geschäfte. Zu den wichtigsten Vorlagen gehörte die dauerhafte Fortführung des MWST-Sondersatzes der Beherbergungsbranche. Der Ständerat hat die Vorlage an die vorberatende Kommission überwiesen und damit die Debatte vertagt.

Des Weiteren haben sich die Räte definitiv für eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung ausgesprochen. Die Verankerung des Begriffs der «hohen Baukultur» durch eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) wurde durch das Parlament nicht gutgeheissen. Derweil wurde die Debatte zur Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung für Schiffe und Pistenfahrzeuge vertagt.

Gleiches gilt für den Beschleunigungserlass, mit welchem der schnellere Ausbau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien und des Stromnetzes zur Diskussion steht. Angenommen wurde ein Postulat, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, mit welchen Massnahmen missbräuchliche Onlinebewertungen unterbunden werden können.

Geschäfte in beiden Räten

Mehrwertsteuer-Sondersatz
Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) unterstützt die Motionen und erachtete eine Zuweisung an die zuständige Kommission des Ständerates als zielführend. Die Beherbergungsbranche sei zentral für den Tourismussektor in der Schweiz. Mit einer dauerhaften Fortführung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen erhalte die Hotellerie und der gesamte Tourismussektor die dringend benötigte Planungssicherheit.

Der Sondersatz berücksichtige den Exportcharakter des Tourismussektors. Im Gegensatz zu allen anderen Exportsektoren sei er standortgebunden und könne die anhaltende Frankenstärke nicht kompensieren, indem er von günstiger werdenden ausländischen Vorleistungsgütern profitiert. Der Sondersatz diene somit insbesondere der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus, begründet der STV.

Die Schweiz zähle bereits heute zu den hochpreisigen Destinationen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde sich negativ auf die Nachfrage aus den preissensibleren Gästen aus den Nahmärkten – Schweiz und Nachbarstaaten – auswirken. Im Sinne eines Gästemixes und einer nachhaltigen Entwicklung des Tourismussektors sei der Sondersatz zentral, um die Preissensibilität dieser Gäste zu adressieren und die Schweiz im globalen Wettbewerb attraktiv zu halten. Zudem trage der Sondersatz zur finanziellen Stabilität und Wertschöpfung in wirtschaftlich schwächeren, abgelegenen Regionen bei. Der STV will den weiteren Verlauf verfolgen und sich für die Verlängerung des MWST-Sondersatzes einsetzen.

Auch HotellerieSuisse plädiert für eine Fortführung des MWST-Sondersatzes. Dass die Motion zur weiteren Beratung an die zuständige Kommission überwiesen wurde, biete der Beherbergungsbranche die Chance, die Wichtigkeit dieses Sondersatzes erneut darzulegen, schreibt der Verband. HotellerieSuisse sieht den reduzierte MWST-Satz von 3,8 Prozent auch als essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergung.

Rund 55 Prozent der Übernachtungen in der Schweiz entfallen auf ausländische Gäste, was die Preisgestaltung enorm beeinflusst. Eine frühzeitige Planungssicherheit werde von der Branche dringend benötigt, da der aktuelle MWST-Sondersatz im Jahr 2027 ausläuft, so HotellerieSuisse. Die Beherbergungsbranche sehe in dessen Fortführung eine Schlüsselrolle zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Der Sondersatz erlaube es den Betrieben, ihre Preise wettbewerbsfähig zu halten und so die Attraktivität der Schweiz als Reiseziel zu wahren. 


Geschäfte Nationalrat

Familienergänzende Kinderbetreuung
Der STV zeigt sich erfreut über die Annahme der parlamentarischen Initiative. Die Verlängerung stelle sicher, dass die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin verfügbar sind, während dem Parlament Zeit gegeben werde eine permanente Lösung für die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu erarbeiten. Sie sorge damit im Rahmen einer übersichtlichen Frist für eine wichtige Überbrückung auf dem Weg zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, erklärt der STV.

Im Hinblick auf den Fachkräftemangel sei die parlamentarische Initiative ebenfalls zu unterstützen, denn die Förderung eines Gleichgewichts aus Berufs- und Privatleben gewinne nicht nur gesellschaftlich an Bedeutung, sondern trage auch zur Zufriedenheit und Gesundheit von Mitarbeitenden bei. Das stärke die Attraktivität sowie die Leistungsfähigkeit des Arbeitsmarktes und sei somit ein entscheidender Vorteil angesichts des Fachkräftemangels.

Kulturbotschaft 2025-2028
Laut STV beruht die Attraktivität des Tourismuslandes Schweiz  auf der landschaftlichen und baukulturellen Schönheit. Der Verband misst einer hohen Baukultur folglich einen hohen Stellenwert bei. Mit den heutigen bereits verfügbaren Instrumenten sei die hohe Baukultur jedoch ausreichend gewährleistet – zum Beispiel durch die Bewilligungsverfahren in den Kantonen. Die hohe Baukultur mit einem Gesetz auf Bundesebene zu sichern, wäre der falsche Weg. Der STV begrüsst deshalb das Nichteintreten auf den Entwurf 2 beider Räte.

Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung
Der STV lehnt die Motion ab. Die Mineralölsteuer-Rückerstattung existiere hauptsächlich aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen. Diese Rückerstattung werde in bestimmten Fällen gewährt, um negative Auswirkungen der Mineralölsteuer abzumildern und bestimmte Sektoren zu unterstützen. Im Tourismussektor sei die Steuerrückerstattung insbesondere für die konzessionierte Personenschifffahrt auf Seen und Flüssen und bei Pistenfahrzeugen relevant. Im Bereich der Schifffahrt lasse sich die Rückerstattung damit begründen, dass eine schnelle Umstellung der Schiffe auf umweltfreundliche Antriebe nur bedingt möglich sei, erklärt der STV.

Hinzu komme, dass die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt mehrheitlich nicht abgeltungsberechtigt sei und den Ausfall der Mineralölsteuer-Rückerstattung selbst tragen müsste. Bei einem Wegfall der Mineralölsteuerrückerstattung würden sich die Treibstoffkosten für alle Schifffahrtsgesellschaften nahezu verdoppeln und für einzelne Gesellschaften existenzbedrohend werden.

Auch bei den Pistenfahrzeugen lasse sich die Rückerstattung mangels alternativer Antriebstechnologien begründen. Für den Einsatz auf Skipisten seien elektrisch angetriebenen Motoren zu schwer und zu schwach. Es befänden sich aktuell keine Fahrzeuge mit Wasserstoff-Motoren in der Markteinführung. Eine Streichung der Mineralölsteuer-Rückerstattung hätte folglich auch keine Auswirkung auf den Treibstoff-Verbrauch der erwähnten Branchen, fasst der STV zusammen.

Steuergerechtigkeit
Der Nationalrat stellte in der Herbstsession die ersten Weichen zur Individualbesteuerung. Laut HotellerieSuisse beseitigt die Befürwortung dieser Steuerreform die sogenannte Heiratsstrafe und stellt sicher, dass verheiratete und unverheiratete Paare gleichgestellt werden. Für die Beherbergungsbranche, die stark unter Fachkräftemangel leide, sei dies eine wichtige Entwicklung, da Zweitverdienende durch geringere steuerliche Belastungen stärker am Erwerbsleben teilnehmen können.

Gut ausgebildete Frauen zum Beispiel sollen dadurch ermutigt werden, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen, schreibt der Branchenverband. Dies helfe der Branche, den akuten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften zu lindern und trage gleichzeitig zur Gleichstellung der Geschlechter bei.


Geschäfte Ständerat

Energiegesetz Änderung (Beschleunigungserlass)
Um den dringend benötigten Energieausbau nicht mit langwierigen Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren zu verzögern, spricht sich der STV für eine Annahme der in dieser Vorlage enthaltenen Änderungen aus. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist laut STV nötig, um eine inländische Strommangellage zukünftig zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu garantieren. Die Abhängigkeit von den ausländischen Energiemärkten, die damit verbundenen Preisschwankungen und steigenden Energiekosten würden alle Glieder der touristischen Wertschöpfungskette betreffen.

Nachdem sich das Volk in diesem Juni mit der Annahme des Stromgesetzes hinter den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte, soll dieser nun auch zeitnah erfolgen und umgesetzt werden können, fügt STV hinzu. Mit dem vorgesehenen Plangenehmigungsverfahren auf kantonaler Ebene und der Beschränkung auf zwei Instanzen könnten die Bewilligungsverfahren unter Wahrung der demokratischen Prozesse verkürzt werden.

Missbräuchliche, unternehmensschädigende Onlinebewertungen
Der STV begrüsst die Annahme des Postulates. Bewertungen auf Onlineplattformen seien für Gäste heute eine wichtige Informationsquelle. Aus diesem Grund seien sie auch für touristische Leistungsträger wie Hotels und Restaurants wichtig geworden. Gerade im internationalen Wettbewerb bestehe davon eine starke Abhängigkeit. Gleichzeitig trete vermehrt ein Missbrauch der anonymen Bewertungsmöglichkeit auf, so der STV.

Missbräuchliche Bewertungen, welche Fehlinformationen verbreiten, könnten sich betriebsschädigend auswirken und würden ein grosses Problem für Unternehmen darstellen. Einerseits sei es rechtlich schwierig, dagegen anzukommen, anderseits benötigt die Bekämpfung solcher missbräuchlichen Bewertungen viel Zeit und Ressourcen, die vielen Unternehmen fehlen. Die Überprüfung eines schärferen Vorgehens durch den Bund sei vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt im Schutz von Unternehmen gegen unfaire und unwahre Bewertungen, erklärt der Tourismusverband.

Versicherte Arbeitslosigkeit
Der STV unterstütze nach wie vor die Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung zahlen wie alle Arbeitnehmende Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden ohne arbeitgeberähnliche Funktion, haben sie jedoch keinen sofortigen Anspruch auf eine Entschädigung im Falle einer Arbeitslosigkeit.

Diese Situation sei ungerecht und widerspreche dem Gedanken einer Versicherung, wo eine Kongruenz zwischen Beitragszahlenden und Leistungsbeziehenden herrsche. Diese Lücke gelte es zu schliessen. STV begrüsst es, dass sich die Kommission des Ständerates sich vor diesem Hintergrund noch einmal vertieft mit der Vorlage befasst. (mm)

[RELATED]