Das Parlament debattiert in der Herbstsession über zwei zentrale Vorlagen für HotellerieSuisse: Der Vorstoss zur dauerhaften Verankerung des MwST.-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen und Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Berufsbildung im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028. Auch zu weiteren branchenrelevanten Geschäften bezieht HotellerieSuisse Stellung.
Geschäft in beiden Räten
Mehrwertsteuer-Sondersatz
Laut HotellerieSuisse sollte der Vorstoss zur dauerhaften Verankerung des MwST.-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen im Gesetz angenommen werden, da er der Hotellerie und dem gesamten Tourismussektor in der Schweiz dringend benötigte Planungssicherheit bietet. Der Sondersatz berücksichtige den Exportcharakter der Branche, was insbesondere für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie von zentraler Bedeutung sei.
Da etwa 55 Prozent der Übernachtungen von ausländischen Gästen stammen, helfe der Sondersatz, die Preissensibilität dieser Gäste zu adressieren und die Schweiz im globalen Wettbewerb attraktiv zu halten, schreibt der Verband. Zudem trage der Sondersatz zur finanziellen Stabilität und Wertschöpfung in oft wirtschaftlich schwächeren, abgelegenen Regionen bei, was viele Branchen und Menschen positiv beeinflusse.
Geschäfte Nationalrat
Familienergänzende Kinderbetreuung
Die Verlängerung stelle sicher, dass die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung weiter verfügbar sind, während das Parlament eine permanente Lösung für die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung berät. Sie sorge damit im Rahmen einer übersichtlichen Frist für eine wichtige Überbrückung auf dem Weg zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, schreibt der Branchenverband und empfiehlt die Annahme des Antrages.
Kulturbotschaft 2025-2028
HotellerieSuisse lehnt den Begriff der Baukultur, wie er in der Botschaft beschrieben wird, ab. Dieser «schwammige Begriff» lasse zu viel Interpretationsspielraum offen. Das Parlament hat sich bereits zweimal gegen diesen Begriff ausgesprochen, der nach Ansicht des Verbandes auf kantonaler und kommunaler Ebene geregelt werden müsse. Im Natur- und Heimatschutzgesetz NHG empfiehlt HotellerieSuisse, die Version der Kommission zur Art.17.c und 27.c zu unterstützen sowie den Artikel 17c zu streichen. Es sei zielführender und effizienter für den Bund und die Steuerzahler, Private zu unterstützen, als neue zusätzliche Aufgaben dem Bund zu übertragen.
Steuergerechtigkeits-Initiative: «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung»
Die Beherbergungsbranche unterstützt die Individualbesteuerung im Grundsatz, weil sie die Erwerbsanreize der Zweitverdienenden verbessere. Die überproportionale Besteuerung des Zweiteinkommens – sogenannte Heiratsstrafe – falle mit der Individualbesteuerung weg und die momentan bestehende Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Personen werde beseitigt.
In Zeiten von grossem Fachkräftemangel in der Beherbergungsbranche seien Massnahmen, welche positive Beschäftigungseffekte haben, zu befürworten. Die Anreize für Erwerbstätigkeiten würde steigen, was fördernd für die Wirtschaft und die Beherbergungsbranche mit einem hohen Mangel an Fachkräften sei, schreibt HotellerieSuisse.
Gemäss Bundesamt für Statistik sollen vor allem gut ausgebildete Frauen als potenziell Zweitverdienende einen stärkeren Anreiz haben, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Dadurch werde die Gleichstellung von Frau und Mann gestärkt. Die Einführung der Individualbesteuerung werde aller Voraussicht nach den Fachkräftemangel lindern, auch in der Beherbergungsbranche, weshalb HotellerieSuisse diese unterstützt.
Movetiagesetz
HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung. Die Stiftung Movetia leiste durch die Förderung von Austausch und Mobilität einen wertvollen Beitrag zu Bildung und Gesellschaft. Ihre jetzige Organisationsform habe sich als tauglich erwiesen. Die einmaligen und wiederkehrenden Kosten einer Umformung zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes würden unverhältnismässig im Vergleich zum Nutzen einer grösseren Annäherung an die Corporate Governance Prinzipien des Bundes erscheinen, äussert sich der Verband dazu.
Geschäfte Ständerat
Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht
Das im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankerte Beschwerderecht für gesamtschweizerische Schutzorganisationen sollte moderat eingeschränkt werden: Wohnbauten unter 400 Quadratmetern Geschossfläche sollten grundsätzlich nicht mehr unter das Verbandsbeschwerderecht fallen. HotellerieSuisse unterstützt diese Anpassung, da sie weniger Hindernisse für den Bau von Privatwohnungen mit sich bringe und gleichzeitig das Beschwerderecht von Umweltschutzorganisationen für sogenannte sensible Standorte bewahre.
Umweltverantwortungsinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen»
Die Initiative möchte, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Schweiz nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Die Massnahmen, welche die Schweiz treffen müsste, hätten weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen sowie zusätzliche Vollzugskosten. Der angestrebte Zeitraum zur Erfüllung der Auflagen sei zu kurz. Der Bundesrat möchte stattdessen auf bestehende Bestimmungen setzen und bereits beschlossene Projekte zum Schutz des Planeten fortführen.
Auch HotellerieSuisse lehnt die Initiative ab und unterstützt die Position des Bundesrats, dass es keinen Gegenvorschlag braucht. Die vorgeschlagene Initiative sei unrealistisch und würde den Schweizer Wohlstand gefährden. Stattdessen müssten bereits beschlossene ehrgeizige Ziele umgesetzt werden, darunter eine breit akzeptierte Klima- und Umweltpolitik sowie eine transparente Messung des Fussabdrucks unter Berücksichtigung ganzheitlicher Nachhaltigkeit.
Förderung von Bildung, Forschung und Innovation
Die für die Bekämpfung des Fachkräftemangels unverzichtbare Berufsbildung müsse fit bleiben für die Zukunft, betont der Branchenverband. Stark steigende Lernendenzahlen, die fortschreitende Digitalisierung und der gesellschaftliche Wandel werden sie in den kommenden Jahren fordern. Das aktuell vorgesehene Mittelwachstum von 1,6 Prozent werde laut HotellerieSuisse dieser Ausgangslage nicht gerecht. Ein Leistungsabbau käme Wirtschaft und Gesellschaft längerfristig teuer zu stehen und sei daher zu vermeiden. Die vom Nationalrat vorgesehene Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Berufsbildung stelle eine dringend erforderliche Verbesserung dar. Daher empfiehlt der Verband die Vorlage zur Annahme mit Anpassungen.
Energiegesetz Änderung (Beschleunigungserlass)
Die aktuellen Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können zu erheblichen Verzögerungen bei Projekten führen, meint der Verband. Um den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, sollen diese Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Der Bundesrat will so die Rahmenbedingungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie für Übertragungsleitungen schaffen.
Insgesamt ziele die Vorlage auf die richtigen Hebel ab, um die Verfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen. Durch das neue kantonale Plangenehmigungsverfahren und die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten auf zwei Instanzen werden die Bewilligungsverfahren voraussichtlich deutlich verkürzt. HotellerieSuisse empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Missbräuchliche, unternehmensschädigende Onlinebewertungen
Der Vorstoss verlange eine Prüfung durch den Bund, ob und welche gesetzlichen Massnahmen ergriffen werden können, um Unternehmen vor falschen, irreführenden oder verletzenden Onlinebewertungen besser zu schützen. Hierbei sollte auch abgeklärt werden, wie die Beweislast in Bezug auf die Richtigkeit von Onlinebewertungen, die Verantwortlichkeiten der Onlinebewertungsplattformen und Sanktionierungen effektiv zu regeln sind.
Online-Bewertungen seien laut HotellerieSuisse für Schweizer Hoteliers Fluch und Segen. Im internationalen Wettbewerb seien sie stark abhängig von Online-Plattformen, der Missbrauch durch anonyme Bewertungen nehme jedoch stetig zu. Ob gerechtfertigt oder nicht, wurde einmal eine schlechte Bewertung erfasst, sei es fast unmöglich, diese auf den entsprechenden Plattformen zu löschen - auch wenn der Mangel oder ähnliches längst behoben wurde. Nebst dem Tagesgeschäft auch noch gegen geschäftsschädigende internationale Online-Plattformen vorzugehen, sei für Schweizer Hoteliers ein Ding der Unmöglichkeit, erklärt der Branchenverband.
Das Postulat gehe insofern den richtigen Weg. Ein prüfender Blick in die Praxis anderer Länder, insbesondere der EU, könne Klarheit schaffen über die gesetzgeberischen Möglichkeiten im Kampf gegen missbräuchliche Online-Bewertungen, schreibt der Verband und empfiehlt die Vorlage zur Annahme. (mm)