Die GPK hatte 2017 den Entstehungsprozess von Freihandelsabkommen untersucht. Dabei kam sie zum Schluss, dass der Bundesrat und die Verwaltung grundsätzlich zweckmässig vorgehen. Verschiedene Empfehlungen der GPK sind inzwischen umgesetzt. Noch nicht zufrieden ist die Aufsichtskommission aber mit dem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit.
In einem am Freitag veröffentlichten Kurzbericht hält sie fest, dass der Bundesrat zwar fallweise die Zweckmässigkeit einer Umweltverträglichkeitsstudie prüfen will. Umfassenden Auswirkungsstudien steht er aber kritisch gegenüber. Die Kommission unterstützt diese Haltung teilweise, wie es in einer Mitteilung heisst.
Sie ist aber der Auffassung, dass der Bundesrat allfällige Alternativen nicht ausreichend geprüft hat. Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Daten könnten mehr oder weniger gezielte Studien durchgeführt werden, um potenziell problematische Sektoren zu eruieren, schreibt die GPK.
Die Studien sollen auf jene Ziele der Nachhaltigkeits-Agenda 2030 fokussieren, die für das jeweilige Freihandelsabkommen relevant sind. Sollte der Bundesrat im Einzelfall zur Auffassung gelangen, dass die Durchführung einer Nachhaltigkeitsstudie nicht sinnvoll sei, könne er das in der Botschaft begründen, schreibt die GPK.
Mit einem Postulat ersucht sie den Bundesrat um einen Bericht über die methodischen Möglichkeiten zur Durchführung von Nachhaltigkeitsstudien. Ausserdem hat die GPK dem Volkswirtschaftsdepartement WBF den Auftrag erteilt, nach Möglichkeiten zu suchen, um mit Freihandelspartnern bestimmte Zolldaten auszutauschen. Künftig sollen auch die Massnahmen zur Reduktion von Diskriminierungen präziser erläutert werden.