Ab dem 20. September können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind, und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Freitag beschlossen.

Damit will die Regierung einerseits die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sicherstellen, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, als auch Touristinnen und Touristen den Zugang zum Zertifikat ermöglichen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel.[RELATED]

Alternativen für Touristinnen und Touristen während Übergangsphase
Das Ziel sei eine möglichst effiziente, schlanke und kundenorientierte Lösung. Laut Gesundheitsminister Alain Berset will der Bundesrat Touristinnen und Touristen ohne Schweizer Zertifikat in einer Übergangsphase ermöglichen, bei einem Besuch in einem Restaurant oder Ähnlichem alternative Impf-, Test- oder Genesungsnachweise vorzulegen. Diese Phase dauere bis zum 10. Oktober.

Zurzeit sei eine interdepartementale Arbeitsgruppe zusammen mit den Kantonen daran, Kontaktstellen festzulegen, an die sich Einreisende wenden können, die das Schweizer Covid-Zertifikat möchten, sagte Berset. Eine Liste werde im Anschluss veröffentlicht.

Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Ausgenommen sind rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten. (htr/npa)


Touristen aus Drittstaaten können aufatmen

Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) begrüsst die schnelle Lösung, die der Bundesrat am Freitag bezüglich der Anerkennung der Impfnachweise von Reisenden etwa aus Grossbritannien, USA sowie Länder aus dem Nahen Osten und Asien präsentiert hat. 

In einem nächsten Schritt gelte es, auch für diejenigen Gäste eine Lösung zu finden, die mit einem WHO-ankerkannten Impfstoff geimpft seien, schreibt der Verband. Aktuell können diese Gäste in die Schweiz einreisen, haben aufgrund der Nicht-Ankerkennung in den Innenräumen aber weiterhin keinen Zugang zu Restaurants, Museen oder Wellnessanlagen. Hier müsse sichergesellt sein, dass für diese Gästegruppen als Sofortmassnahme genügend Testkapazitäten zur Verfügung stehen, fordert der STV.

Positiv für die Tourismusbranche sei laut STV  auch der Verzicht des Bundes auf eine erneute Quarantänepflicht. Hingegen sei die  Zwei-Test-Regelung zu umständlich. Sie  könnte viele Gäste von einer Reise in die Schweiz abhalten. (htr)