Die geänderte kantonale Härtefallverordnung tritt am Montag in Kraft, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Ziel der Berner Kantonsregierung ist es, den Vollzug der Härtefallregelung so rasch und einfach wie möglich zu gestalten.
Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Vereinfachungen und Lockerungen im Zusammenhang mit der Härtefallhilfe hat der Kanton Bern weitgehend übernommen. Die Berner Regierung rechnet mit rund
6000 Härtefallgesuchen.
Unternehmen, die seit Anfang November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden, gelten neu automatisch als Härtefälle. Der Kanton verzichtet auf einen Nachweis der Gefährdung der Existenz, behält sich aber vor, Beiträge nachträglich zurückzufordern, sollte eine Überdeckung vorliegen.
Als Bemessungsgrundlage dienen neu die Umsätze der vergangenen 12 Monate und nicht der Jahresumsatz 2020. Zur Berechnung der Beiträge werden die Fixkosten, das heisst, alle vom Umsatz unabhängigen Kosten ohne Löhne, hinzugezogen.
Die so berechneten Fixkosten dienen der Festlegung der Unterstützung. Der Kanton verzichtet zudem auf den Nachweis, dass beim Unternehmen im Jahr 2019 keine Überschuldung vorliegt und der Betrieb bis Mitte 2021 überlebensfähig sein muss. Ausserdem wird das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der Hilfe verkürzt.
Höhere nicht rückzahlbare Beiträge
Neu gelten auch höhere Obergrenzen für die à-Fonds-perdu-Beiträge. Der Kanton kann Firmen mit Beiträgen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes, höchstens aber 750'000 Franken entschädigen. Damit wird der Spielraum des Bundes vollständig ausgeschöpft.
Im Moment sei nicht absehbar, wie weit der zur Verfügung stehende Rahmenkredit ausreiche, um alle beitragsberechtigten Unternehmen zu unterstützen, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. Er geht davon aus, dass die budgetierten Gelder kaum ausreichen dürften.
Der Regierungsrat betont deshalb, dass der Bundesrat die vom eidgenössischen Parlament gesprochenen Reserven von 750 Mio. Franken vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung stellen wird, ohne dass diese die zusätzliche Tranche mitfinanzieren müssen.
Damit könnte der Kanton Bern zusätzlich rund 80 Millionen Franken zu den bereits vorgesehenen 200 Mio. Franken für die Härtefallmassnahmen einsetzen, hofft die Regierung. Weiter erwartet der Regierungsrat vom Bund, dass er dem Parlament im Frühling eine fünfte Tranche für Härtefallmassnahmen vorlegt.
Der Kanton Bern rechnet mit rund 6000 Härtefallgesuchen. Sie sollen möglichst innerhalb von zehn Tagen bearbeitet und so rasch wie möglich ausbezahlt werden. Die Gesuche können bis im Juli 2021 gestellt werden.
Blick auf Bundesbern gerichtet
Im Kanton Bern ist die Härtefallhilfe Anfang Januar angelaufen. Lange verwies der Kanton auf den Bund, den er primär in der Pflicht sah. Die vom Kanton Bern ausgearbeitete Lösung stiess Anfang Januar auf viel Kritik, namentlich in der Gastrobranche. Kaum ein Betrieb erfülle die strengen Kriterien, hiess es etwa beim Branchenverband Gastrobern.
Am Mittwoch hat nun der Bundesrat mit Lockerungen und Vereinfachungen bei der Härtefallhilfe vorgelegt. Der Kanton Bern hat daraufhin die Härtefallhilfe sistiert, bis die Verordnung überarbeitet ist. (sda og)