Obwohl der AHV-Teil für die Branche herausfordernd sei, sagt hotelleriesuisse aus staatspolitischer Verantwortung Ja zur Vorlage, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz stehe auf dem Spiel. Mit der AHV-Steuervorlage werden künftig alle Unternehmen nach den gleichen Regeln besteuert. Ziel ist es, die Schweiz als attraktiven Standort zu erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems zu stärken und das künftige Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sicherzustellen.
hotelleriesuisse erachtet die Vorlage als notwendigen Kompromiss, der von der Wirtschaft sowie von Kantonen und Gemeinden mehrheitlich mitgetragen wird. Ausserdem könnten Hotels in einigen Kantonen auch von einer Senkung der jeweiligen Gewinnsteuer profitieren, schreibt der Verband. Bei einer Ablehnung der Vorlage würde der Geschäftstourismus hingegen durch den Wegzug von bisher bevorzugt besteuerten Unternehmen zunehmend unter Druck geraten.
Der AHV-Teil hat bei einer Annahme höhere Kosten für die Hotellerie zur Folge und enthält keine strukturellen Änderungen. hotelleriesuisse werde sich in der kommenden Beratung der AHV21-Vorlage weiter für wirksame Sanierungsmassnahmen engagieren, die nicht nur kosten- sondern auch leistungsseitig ansetzen, heisst es in der Mitteilung. Durch die Verknüpfung der AHV mit der Steuerreform müsste jedoch beiden Teilen der AHV-Steuervorlage zugestimmt werden, damit der Steuerstandort Schweiz attraktiv bleibe.
Bereits im Februar 2019 hat die Verbandsleitung die Annahme des revidierten Waffengesetzes empfohlen, über das Volk ebenfalls am 19. Mai zu befinden hat. Nur bei einer Annahme bleibt die Schweizer Schengen-Mitgliedschaft und Teilnahme am europäischen Visaverbund gesichert. Ein Austritt würde den Schweizer Tourismus massiv benachteiligen und die Reisefreiheit bedrohen, warnt hotelleriesuisse. (htr)