Dass Grossveranstaltungen von den kantonalen Behörden bewilligt werden müssen, hat am 12. August bereits der Bundesrat festgelegt. Des weiteren hat er auch Richtlinien für Veranstalter festgelegt. Dazu gehören Risikoanalysen, Schutzkonzepte, das Sammeln von Kontaktdaten und dergleichen mehr.
Der Kanton Basel möchte auf eine Verschärfung der vom Bund vorgegebenen Bewilligungsvoraussetzungen verzichten, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Die vom Bundesrat vorgegebenen Voraussetzungen und Massnahmen wurden in die kantonale Covid-19-Verordnung aufgenommen.
Zuständig für die Erteilung einer Bewilligung ist das Gesundheitsdepartement. Gesuche müssten mit drei Wochen Vorlaufzeit und vor dem allenfalls erforderlichen ordentlichen Bewilligungsprozess eingereicht werden, heisst es in der Verordnung. Das Departement kann Bewilligungen auch widerrufen, wenn es die Situation erfordert.
Die in Basel bereits am 7. Juli beschlossenen Vorgaben für Veranstaltungen mit 100 bis 1000 Personen bleiben unangetastet. Sie werden nach wie vor ohne gesundheitspolizeiliche Bewilligung stattfinden können. (sda)