Neben den Restaurants sollen auch Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportstätten wieder öffnen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) nimmt damit mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag der nationalrätlichen Gesundheitskommission auf, wie die Parlamentsdienste am vergangenen Samstag mitteilten.
Für die Kommissionsmehrheit erlaubt die epidemiologische Lage den Schritt. Es sei nicht mehr gerechtfertigt, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben weiterhin auf Sparflamme zu halten.
Die Kommissionsminderheit lehnt eine Festlegung des Datums im Covid-19-Gesetz ab. Das schränke den Spielraum des Bundesrats ein, flexibel auf neue Entwicklungen der Pandemie zu reagieren.
Maulkorb für Task Force
Die wissenschaftliche Taskforce des Bundes soll sich nicht mehr zu Massnahmen gegen das Coronavirus äussern. Die Information der Öffentlichkeit soll gemäss der Kommission nur noch durch Bundesrat und Parlament erfolgen. Das beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Neben der Taskforce will die WAK-N auch dem Bundesrat die Leine kürzen. Nach ihrem Willen soll die Landesregierung Schliessungen von Publikumseinrichtungen oder Home-Office-Pflicht in begründeten Ausnahmefällen für maximal 90 Tage beschliessen können. Für diese Bestimmung sprachen sich 14 zu 9 Nationalrätinnen und -räte aus, ein Mitglied enthielt sich der Stimme.
Kantone mit einer positiven epidemiologischen Entwicklung sollen von lockereren Covid-19-Massnahmen profitieren, schlägt die Kommission weiter vor. Die entsprechende neue Bestimmung hiess sie mit 15 zu 10 Stimmen gut.
Für Kurzarbeits-Massnahmen
Die Pläne des Bundesrats für die Arbeitslosenversicherung mit einer Verlängerung der Bezugsdauer von 18 auf maximal 24 Monate blieben unbestritten. Dass niedrige Einkommen 100 statt 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten, will die WAK-N bis am 31. Dezember 2021 verlängern und nicht wie die ständerätliche WAK bis Ende Juni.
Bei den Sonntagsverkäufen verlangt die WAK-N im Einklang mit der Schwesterkommission die Möglichkeit für 12 verkaufsoffene Sonntage. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, will die WAK-N Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig machen. Dazu braucht es eine Änderung der Lex Koller.
Zur vereinfachten Wahrung der Volksrechte soll die Bundeskanzlei im weiteren Stimmrechtsbescheinigungen nicht nur für Referenden sondern auch für Initiativen vornehmen dürfen.
Mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete die WAK-N eine Erklärung des Nationalrats, welche den Bundesrat zu weiteren Lockerungen aufruft. Neben den geforderten Öffnungen soll die Fünf-Personen-Regel in Innenräumen fallen.
Aus Zeitgründen noch nicht befasst hat sich die WAK-N namentlich mit Artikeln über die Härtefälle und die Kultur. Diese nimmt sie sich am 4. März vor. Die Revision des Covid-19-Gesetzes ist in der ab Montag laufenden Frühlingssession traktandiert. (sda/npa)